Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05
zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (444) Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse Krones BKK Metzinger BKK mhplus Krankenkasse Novitas BKK pronova BKK R+V Betriebskrankenkasse Salus BKK SBK Schwenninger Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse SIEMAG BKK Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) SKD BKK Südzucker-BKK TBK (Thüringer Betriebskrankenkasse) Techniker Krankenkasse TUI BKK Viactiv Krankenkasse Wieland BKK WMF BKK Genereller Zuschuss zur PZR oder Kosten in voller Höhe? teilweise nein teilweise teilweise Teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise nein teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise nein teilweise In welcher Höhe? maximal 40 EUR Der Zuschuss für eine PZR beträgt bis zu 40 EUR pro Kalenderjahr. a) bei IMEX-Vertragszahnärzten einmal jährlich in voller Höhe über die Versichertenkarte abrechenbar b) maximal 50 EUR jährlich über das Flexcheck-Startguthaben Sondertarif (Punkte-/Prämienmodell) a) Bezuschusst wird die PZR einmalig im Kalenderjahr mit 20 EUR im Rahmen des Bonusprogramms. Der Zahnarzt ist hierbei frei wählbar. b) Zusätzlich können sich Versicherte bei dem Zahnarztnetzwerk „Ihren Zähnen zuliebe“ kostenfrei einschreiben und eine PZR bei teilnehmenden Zahnärzten für 49 EUR durchführen lassen. eingeschränkte Zahnarztwahl eingeschränkte Zahnarztwahl a) Im Rahmen des Bonusprogramms können Versicherte im ersten Bonus- jahr bis zu 150 EUR und ab dem zweiten Bonusjahr bis zu 100 EUR jährlich erhalten. b) Über die Teilnahme an einem Selektivvertrag erhalten Versicherte die PZR zu einem Preis von 49 EUR von einem Zahnarzt des Zahnarztnetz- werks. Jede zehnte PZR beim gleichen Zahnarzt ist kostenfrei. Zuschuss zur PZR in Höhe von 26 EUR zweimal im Jahr oder in der Schwangerschaft einmalige Erstattung der vollen Kosten bis maximal 80 EUR 80 % des Rechnungsbetrages bis zu einem Höchstbetrag von 50 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. a) Als Sachleistung im Rahmen eines Selektivvertrags wird die PZR vollständig bei am Vertrag teilnehmenden Zahnärzten einmal jährlich übernommen. b) Die Bonifizierung der PZR bei allen Zahnärzten über das Bonuspro- gramm erfolgt ebenso einmal jährlich mit einer Prämie von 10 EUR. 40 EUR pro Jahr maximal 60 EUR Eine volle Kostenübernahme der PZR ist möglich im Rahmen der Gesund- heitsdividende. Voraussetzung ist die Teilnahme am Bonusprogramm und der Nachweis von bonifizierbaren Maßnahmen. Für 1.000 gesammelte Bonuspunkte (2 bis 3 absolvierte Maßnahmen) haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 60 EUR. Dieser Zuschuss steigt mit steigender Bonuspunktzahl. Die Gesundheitsdividende kann über drei Jahre angespart werden. Der Versicherte kann im Rahmen seines Budgets aus der Gesundheitsdividende individuell entscheiden, wie oft und in welcher Höhe er sich die PZR erstatten oder bezuschussen lässt. maximal 120 EUR zweimal jährlich nach Vorlage der Rechnung 30 EUR pro Behandlung maximal 20 EUR 92 Praxis
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