Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (450) Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. 98 Bekanntmachungen Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 79 Abs. 4 SGB V Funktion Erläuterung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vorstands- vorsitzen- der Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grund- vergütung gezahlter Betrag 263.046,72 € variable Bestandteile gezahlter Betrag 52.609,34 € Umfang der Nebentätigkeit in der Praxis Wochen- stunden Keine Neben- tätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V Dienst- wagen auch zur privaten Nutzung ja/nein ja Wesentliche Versorgungsregelungen Übergangs- regelung nach Ablauf der Amtszeit Höhe/ Laufzeit Aus vorheri- gem Vor- standsdienst- vertrag zwei Monatsgehäl- ter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit in der gesetzlichen Renten- versicherung versichert jährlich auf- zuwendender Betrag nein Berufs- ständische Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag 44.717,56 € 4) Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag 9.600,00 € 1) Vertragliche Sonder- regelungen der Versor- gung Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwen- dender Betrag jährlich 8,64 % des zur Zeit des Aus- scheidens gültigen Festgehaltes 2) Vorzeitige Beendigung Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amts- beendigung vor Ablauf des Vor- standsdienstver- trages ohne schuldhaftes Ver- halten des Vor- standsmitgliedes, erhält er die Ver- gütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienst- vertrages für den Monat des Rück- tritts und die fol- genden 5 Monate 3)

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