Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 108, Nr. 6, 16.3.2018, (527) Heilpraktikergesetz als berufs- oder ge- werbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen definiert ist. µ Anbieter überschreiten durch Heil- praktiker- und Zahnheilkunde- gesetz gezogene Grenzen und führen in- soweit strafbare Heilbehandlungen durch. BZÄK, Mai 2017 Außerdem weist die BZÄK darauf hin, dass nach § 1 des Zahnheilkundegesetzes jede von der Norm abweichende Erscheinung im es Mundes und der Kie- hne, d Bereich der Zä usehen ist, einschließlich it anz fer als Krankhe Zahnstellung und des n der der Anomalie . Gewerbliche Anbieter, ähnen Fehlens von Z ntersuchungsleistungen ere U die insbesond dlungsziele bestimmen Behan durchführen, apieschritte festlegen, Ther und planen, kontrollieren oder Ver- bnisse Zwischenerge hen, überschreiten nach erwac läufe aktiv üb der rechtlichen Bewertung der BZÄK die gezogenen Grenzen und führen insoweit strafbare Heilbehandlungen durch. Ungeachtet der deutschen Gesetze hat Graham Byrne sein Unternehmen bis Ende 2017 auf mehr als 50 Mitarbeiter ver- größert, die in sechs Shops – den „Smile Clinics“ – in Dublin, London, Manchester, Glasgow, Paris und Mailand die 3-D-Befun- dung und Therapieplanung anbieten. Projektiert sind Filialen in Australien und Neuseeland, wo es mit „ezSmile“ bereits einen Mitbewerber gibt. Auch für Deutsch- land meldet YourSmileDirect „coming soon“. Aber, räumt Byrne ein: „Eine tiefere Analyse der deutschen Vorschriften macht es nötig, das bisher verwendete Geschäftsmodell abzuändern. Wir stellen fest, dass kleinere Wettbewerber diese Herausforderung igno- riert haben.“ Die „kleineren Wettbewerber“ sind die Berliner Start-ups „SunshineSmile“ und „Dr.Smile“ sowie das Düsseldorfer Unternehmen „SmileMeUp“. Webshops für Aligner-Therapie An bi et er SmileDirectClub.com Orthly.com Uniformteeth.com SnapCorrect.com CandidCo.com YourSmileDirect.com SunshineSmile.de Dr.Smile.xyz SmileMeUpOnline.de Quelle: zm Gründung 2013 2016 2016 2017 2017 2016 2017 2017 2017 Verbreitung USA USA USA USA USA England, Schottland, Irland, Frankreich, Italien Deutschland Deutschland Deutschland ckset Abdru ost per P ja nein nein ja ja ja ja nein ja 3-D-Scan in Shops (Anzahl) ja (55) nein nein nein nein ja (6) nein ja (1) nein Befundung in ZA-/KFO-Praxis nein ja ja nein nein nein nein nein nein Besonderheit erster Anbieter komplette Abwicklung über eigene App Arztkontakt über eigene App nach Herstellerangaben der einzige wirklich unsichtbare Aligner Geld-Zurück-Garantie falls nicht behandelbar einziger internationaler Anbieter / Australien und NZ in Vorbereitung einziger deutscher Anbieter mit reiner Fernbehandlung separate Beschäftigungs- gesellschaft Deutsche Zahnklinik GmbH bietet auch herausnehm- bare Veneers an Foto: zm-mg an jene, „der eigenen Kompetenzgrenzen und entsprechenden ethischen Maßstäbe bewusst sein. Selbstbehandlung ist nicht vergleichbar geregelt wie die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde“, heißt es. „Umso mehr tragen Personen, die Selbstbehandlung lehren und vermitteln, die Informationen oder Geräte zur Verfügung stellen oder be- raten, eine besondere Verantwortung, auf eine Reflexion ethisch und medizinisch ge- botener Grenzen hinzuwirken und diese selbst einzuhalten.“ Die Hoffnung von Teilen der Öffentlichkeit, die gesundheitlichen Vorteile einer zahn- mediznischen Behandlung „unkompliziert, kostengünstig und ohne den Aufwand einer Behandlung“ genießen zu können, berge die Gefahr, die Komplexität der Materie zu unterschätzen. Zur Selbstbehandlung un- geeignet sind nach Auffassung der BZÄK die Feststellung und Behandlung von Za hn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ – jene Di agno se und Therapie, die laut § 1 Abs. 2 23

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=