Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 108, Nr. 7, 1.4.2018, (652) und 4. Der IQWiG-Entwurf geht davon aus, dass es für die Patientenberatung bisher keine ausreichend bewährten Qualitätsstandards gibt. Für die BZÄK ist das nicht stimmig. Sie weist auf die von BZÄK und KZBV initiierte zahnärztliche Patientenberatung hin. Deren Ergebnisse werden seit 2016 bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfasst, mit einer gründlichen Evaluation und Dokumentation. Die KZBV lehnt die vom IQWiG geplanten portaleigenen Navigationsstrukturen ab, die zu Gesundheitsdienstleistern führen. Es sei weder wirtschaftlich noch sachlich nach- vollziehbar, warum Parallelstrukturen zu bewährten Angeboten aufgebaut werden sollen. Als nützlich hingegen erachten BZÄK und KZBV die geplante Navigation durch das Gesundheitswesen (Modul 6). Eine Vernet- zung auf die Zielgruppen und auf die eigenen, zahnärztlichen Informationsange- bote biete sich hier an. Großer Aufwand – fragliche Objektivität Die geplante Bewertung aktueller Medien- berichte in Modul 7 bewerten beide Organi- sationen als problematisch. Das IQWiG sieht einen „Fakten-Check“ von Medienberichten zu Gesundheitsthemen vor, nach Presse- berichten soll im Portal eine „Klarstellung“ erfolgen. Die BZÄK befürchtet hier einen nicht quantifizierbaren Aufwand, wenn es darum geht, die enorme Diversität der Berichte zu bewerten. Was sind die belast- baren Kriterien? Wer soll die Verlässlichkeit der Berichtsinhalte gewährleisten? Für die BZÄK sind dazu eine Redaktion und externe wissenschaftliche Dienstleistungen erforder- lich – das wäre verbunden mit kosteninten- siver und langfristiger Ressourcenbindung. Die KZBV warnt davor, hier eine Art „inqui- sitorische Wahrheitsinstanz“ einzurichten. Wer soll für sich in Anspruch nehmen, Sach- verhalte als „richtig“, „falsch“ oder „ten- denzös“ zu bewerten? Wer entscheidet über die Objektivität? Für die KZBV ist es fraglich, ob eine derartige Filterfunktion mit dem Meinungspluralismus in Deutschland ver- einbar ist. Sinnvoll wäre es, so die KZBV, ergänzende Informationen zu der vorgese- henen Prüfungsinstanz, deren Auftrag und deren Ausgestaltung einzufordern. Akkreditierung nicht nachvollziehbar Als äußerst problematisch ordnen die zahn- ärztlichen Organisationen die Pläne im IQWiG-Konzeptentwurf ein, dass der Portal- träger selbst die Hoheit über die Inhalte übernehmen soll. Dieser Schritt ist für sie nicht nachvollziehbar. Damit würden die Allianz-Partner zu bloßen Content-Lieferanten degradiert, die sich einem umfangreichen zweiten oder neuen Akkreditierungsschritt unterziehen müssen. Vorgesehen ist, dass der Träger einen formalen Prozess zur Prü- fung von Verstößen gegen die Akkreditie- rungsvoraussetzungen installiert. Das kann bis zum Entzug der Akkreditierung führen. Die KZBV hält es für unangemessen, dem Portal-Träger die absolute Entscheidungs- befugnis über die Inhalte des Portals und der Akkreditierung zu übertragen. Hier sei es notwendig, die Allianz für Gesundheits- kompetenz in die Beratungsgremien eng einzubinden. Sie verweist auch auf unge- klärte Fragen: Wie geht man mit divergie- renden medizinischen Erkenntnissen um – beispielsweise bei alternativen Möglichkeiten zu Therapien oder abweichenden Bewer- tungen über medizinische Sachverhalte? Eine alleinige, diskussionsfreie Entscheidung durch den Portal-Träger wäre nicht sachgerecht. Der IQWiG-Entwurf sieht außerdem vor, dass die Content-Partner ein Methodenpapier veröffentlichen sollen, um sich beteiligen zu können. Ein hochgradiger Mehraufwand, wie die BZÄK anmerkt. Die Beschreibung der Akkreditierungsvoraussetzungen lasse bereits erahnen, dass diese Anforderungen mit einer Einschränkungen zur Anzahl der Content-Partner verbunden sein werden. Außerdem: Im zahnmedizinschen Versor- gungsbereich sei bereits gut dokumentiert, wie eingesetzte Maßnahmen deutliche Effekte bei der Verbesserung der Mund- gesundheit bewirken. Bis Ende April wird das IQWiG das Konzept für das nationale Gesundheitsportal fertig- stellen. Die Ausgestaltung selbst ist dann eine Frage der politischen Entscheidung. pr Lesen Sie dazu auch den Leitartikel von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, S. 6. Diese Module sind laut IQWiG-Kon- zept geplant: Erste Ausbaustufe: 1. Evidenzbasierte Gesundheitsinfor- mationen 2. Evidenzbasierte Präventionsange- bote Zweite Ausbaustufe: 3. Navigator zu persönlichen/telefo- nischen Beratungsangeboten 4. Navigator zu Kliniken, Ärzten, Pflegeeinrichtungen und anderen Ange- boten der Gesundheitsversorgung 5. Navigator zu laufenden klinischen Studien 6. ENavigation durch / Erläuterungen der Strukturen des deutschen Gesund- heitswesens 7. Bewertung aktueller Medienberichte Sieben Module Z UR P ORTALSTRUKTUR Die BZÄK wird sich mit einem Projekt in die Planung einbringen: Die fachliche Entwicklung einer Online-Plattform für Zahnärzte zur Vermittlung des Teach- Back-Verfahrens (Maßnahmen, die dazu dienen, dass wichtige zahnärztliche Informationen besser vom Patienten ver- standen werden.). Die KZBV hat sich mit ihrem „Strategie- papier Mundgesundheitskompetenz“ ein- gebracht. Ziel ist, im Rahmen einer Gesamt- strategie die Mundgesundheitskompetenz durch vielfältige Aktivitäten zu fördern, Informationen für Patienten zielgruppen- gerecht anzubieten und die Eigenverant- wortung für die Mundgesundheit zu stärken. Projekte von BZÄK und KZBV Allianz für Gesundheitskompetenz 20 Politik

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