Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 108, Nr. 7, 1.4.2018, (688) aufgrund des wesentlich geringeren Elas- tizitätsmoduls gegenüber einer CoCrMo- Legierung wesentlich breiter gestaltet wer- den. Sie liegen allerdings nur den vestibu- lären Flächen der Ankerzähne an und sind unter der partiell mitbedeckten Gingiva hohlgelegt (Abbildung 21). Das metallische Gerüst der Teilprothese ist bis auf den Verzicht der anterioren Retentions- arme konventionell mit großem Verbinder, Valplast, Sunflex und mehr) gefertigt, gilt in der deutschen Zahnmedizin als obsolet, da der elastische Prothesenkörper durch un- günstigere Lastverteilungen wahrscheinlich die Resorption der knöchernen alveolären Strukturen begünstigt [Blankenstein, 2009] und ist durch die gesetzlichen Kranken- kassen nicht erstattungsfähig. Auf den hier angefertigten Zahnersatz treffen diese bei- den Einschränkungen nicht zu. Große wie kleinen Verbindern, oralen Klammerarmen und Auflagen gestaltet, posterior findet eine konventionelle Ney-Klammer #1 Anwendung. Die Patientin ist mit dem ästhetischen Ergeb- nis zufrieden. Inzwischen konnte eine Reihe Patienten mit ähnlicher ästhetischer Proble- matik versorgt werden (Abbildung 22). Kritische Betrachtung: Definitiver Zahnersatz, aus Polyamid-12 (wie Patientenfall 4 (v.l.o.n.r.u.): Abbildung 17: OPTG der 49-jährigen Patientin bei Erstvorstellung, Abbildung 18: anteriore Schaltlücke nach Extraktions- und PA-Therapie, Abbildung 19: Modellgussgerüst vorbereitet zur Einprobe, Abbildung 20: angepresste Retentionsarme und Sattelanteile aus Polyamid-12 (Valplast), Abbildung 21: Eingegliederter Zahnersatz mit vestibulären Retentionsarmen aus Polyamid-12, Abbildung 22: Ästhetische Erscheinung des eingegliederten Zahnersatzes 56 Gussklammerverankerter Zahnersatz

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