Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
zm 108 , Nr. 8, 16.4.2018, (861) Telematikinfrastruktur: Finanzierungsvereinbarung KZBV nimmt Verhandlungen zur Anpassung der Pauschalen auf Die Erstattungspauschalen zur Finanzierung der Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematik- Infrastruktur (TI) sollen ange- passt werden. Dazu hat die KZBV jetzt Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenom- men. Ziel ist eine vollständige Kostendeckung. Die KZBV kritisiert den fehlenden Wettbewerb: Anders als bei den Praxisausweisen gibt es für Kon- nektoren nach wie vor nur einen einzigen Hersteller. Eine zunehmende Marktvielfalt sei damit bisher nicht eingetreten. Die KZBV rät: Zahnarztpraxen sollten die ihnen vorgelegten Angebote der Industrie genau daraufhin prüfen, ob und wann die angebotenen Komponenten auch tatsächlich lieferfähig sind, ob die Preise von den gemäß der geltenden Finanzierungs- vereinbarung zu erstattenden Pauschalen gedeckt sind und ob und welche Modalitäten im Vertrag aufgezeigt werden für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Installation der Komponenten eine Unterdeckung gegeben ist. Einige Anbieter bieten ihren Kun- den an, dann vom Vertrag zu- rückzutreten; andere wollen die Differenz übernehmen. pr/pm Telematikinfrastruktur: Neuer Anbieter T-Systems erhält Zulassung für Praxisausweis-Ausgabe Nach der Bundesdruckerei hat die Kassenzahnärztliche Bundes- vereinigung (KZBV) mit T-Sys- tems einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarzt- praxen zugelassen. Der elektronische Praxisausweis – Fachbezeichnung Security Mo- dule Card Typ B (SMC-B) – dient der gesicherten Anmeldung an die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen KZV beantragen. Nach aktuellen Stand muss ab dem 31. Dezember 2018 das sogenannte Versichertenstamm- datenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein zer- tifizierter Anschluss einer Praxis an die TI erforderlich. Die KZBV hält die Verlängerung der Frist für unumgänglich – mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise bis zum 31. Dezember 2019. „Eine Fristverlängerung für die flächendeckende Anbindung der Praxen, die wir bereits mehrfach gefordert haben, halten wir weiter für zwingend geboten“, sagte KZBV-Vize Dr. Karl-Georg Pochhammer. Jetzt müsse der Bundesgesundheitsminister die nötige Flexibilität zeigen. nb/pm Mehr zur Frühlingsaktion 2018 unter: www.youngdental.de I www.microbrush.de Frühlingsaktion 2018 Fliegen auch Sie auf unsere Angebote! Alle Zahnärzte sind gefragt 101 Nachrichten
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