Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 108, Nr. 8, 16.4.2018, (865) 105 Vorstands- mitglied Vorstands- mitglied Vorstands- mitglied Vorstands- mitglied 1) Zuschuss 5 –12/17 2) Anspruch aus Altvertrag 3) Soweit er vor der Beschäftigung nach diesem Dienstvertrag bereits hauptamtlich im Vorstand der KZBV oder einer KZV tätig war, verlängert sich der Vergütungsanspruch gem. Satz 2 für jedes Jahr der vorgelagerten hauptamtlichen Tätigkeit um einen halben Monat. Bei Rücktritt vom Amt eines Vorstandsmitgliedes erhält er das Festgehalt gem. § 4 Abs. 1 für den Monat des Rücktritts und die 3 folgenden Monate, längstens bis zu dem nach § 1 bestimmten Endtermin des Vorstandsdienstvertrages. 4) gemäß Versorgungsordnung der KZBV 87.713,36 € 87.713,36 € 168.186,14 € 178.986,14 € 17.542,67 € 17.542,67 € 35.797,23 € 35.797,23 € Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V bis zu 8 Stunden Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V bis zu 8 Stunden Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V bis zu 13 Stunden Keine Neben- tätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V ja ja ja ja Zwei Monats- festgehälter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit Zwei Monats- festgehälter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit Sechs Monats- gehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Sechs Monats- gehälter in Höhe des im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes nein nein nein nein 12.544,21 € 4) 14.216,77 € 4) 27.020,55 € 4) 27.020,55 € 4) nein nein 9.800,00 € 9.800,00 € jährlich 8,75 % des zur Zeit des Ausscheidens gültigen Festgehaltes 2) jährlich 8,22 % des zur Zeit des Ausscheidens gültigen Festgehaltes 2) - - - - Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienst- vertrages ohne schuldhaftes Ver- halten des Vor- standsmitgliedes, erhält er die Ver- gütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienst- vertrages für den Monat des Rück- tritts und die fol- genden 5 Monate 3) Der Vergütungs- anspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienst- vertrages ohne schuldhaftes Ver- halten des Vor- standsmitgliedes, erhält er die Ver- gütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienst- vertrages für den Monat des Rück- tritts und die fol- genden 5 Monate 3)

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