Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 108, Nr. 8, 16.4.2018, (866) 106 Bekanntmachungen Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2017 einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 79 Abs. 4 SGB V Funktion Erläuterun- gen Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Vorsitzen- der des Vorstandes 26.04. – 31.12.2017 / stv. Vorsit- zender des Vorstandes 17.01. – 25.04.2017 stv. Vorsit- zender des Vorstandes 26.04. – 31.12.2017 stv. Vorsit- zender des Vorstandes 17.01. – 31.12.2017 * Da der Vorsitzende des Vorstandes bereits Rentner ist, entfällt die Beitragspflicht des Versicherten. Dementsprechend wurde kein Zuschuss zur berufsständischen Versorgung gezahlt. Im Vorjahr gezahlte Vergütung Grundvergü- tung gezahlter Betrag 211.494,72 € 150.402,81 € 211.494,72 € variable Bestandteile gezahlter Betrag nein nein nein Umfang der Nebentätigkeit in der Praxis Wochen- stunden bis zu 13 h bis zu 13 h bis zu 13 h Dienst- wagen auch zur priv. Nutzung ja/nein nein nein nein Wesentliche Versorgungsregelungen Übergangs- regelung nach- Ablauf der Amtszeit Höhe/Laufzeit nein nein nein in der gesetzl. Rentenvers. versichert jährl. aufzu- wendender Betrag nein nein nein Berufs- ständische Versorgung jährl. aufzu- wendender Betrag 0,00 € * 4.848,79 € 6.818,32 € Zuschuss zur privaten Ver- sorgung jährl. aufzu- wendender Betrag nein nein nein Vertragl. Sonder- regelung der Versorgung Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwen- dender Betrag Alters- u. Be- rufsunfähig- keitsleistung, 50 € monatlich je Dienstjahr – Zustimmung durch Auf- sicht nicht erteilt, wird zz. beklagt Alters- u. Be- rufsunfähig- keitsleistung, 50 € monatlich je Dienstjahr – Zustimmung durch Auf- sicht nicht erteilt, wird zz. beklagt Alters- u. Be- rufsunfähig- keitsleistung, 50 € monatlich je Dienstjahr – Zustimmung durch Auf- sicht nicht erteilt, wird zz. beklagt Vorzeitige Beendigung Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/- entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung nein nein nein

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