Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

Bewertungsportals jameda unter die Lupe genommen. Die Erfolgsstory der jameda GmbH Das im Jahr 2007 gegründete Unternehmen erwirtschaftete 2014 einen Umsatz von 4,1 Millionen Euro bei einem operativen Gewinn (EBITDA) von 1,1 Millionen Euro. Im Jahr 2015 erwartete die seinerzeitige Eigen- tümerin Tomorrow Focus AG bereits einen Umsatz von 6,0 Millionen Euro und einen fast verdoppelten Gewinn (EBITDA) von 2,0 Millionen Euro. Zum 1. Januar 2016 über- nahm die Burda Digital GmbH jameda. Seit- dem werden die jameda-Geschäftszahlen nicht mehr separat ausgewiesen, sondern im Konzern konsolidiert. Im Konzernabschluss 2016 der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft heißt es nur, dass jameda in 2016 ein „starkes Wachstum“ er- zielen konnte [Hubert Burda Media, 2016]. Mehr war auch auf Nachfrage bei der jameda- Presseabteilung nicht zu erfahren. Das Un- ternehmen mit dem „Siegel für ‚Ausge- zeichnete Verbrauchertransparenz‘“ ist nicht gerade auskunftsfreudig, wenn es um die eigenen Belange geht. Im Zweifel ist die Transparenz eben eher etwas für die ande- ren ... Um ein Gefühl für die Ertragskraft zu be- kommen, haben wir in der zm-Redaktion einmal hochgerech- net, wie viel Um- satz jameda mit Zahnärzten jährlich erwirt- schaftet. Am Stichtag 21. März 2018 waren bei jameda insgesamt 61.593 Zahn- ärzte erfasst, davon hatten 5.952 ein Bild hinterlegt – was nur mit der Buchung eines „Premiumpakets“ möglich ist. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Zahnärzte, für die Bilder hinter- legt sind, auch ein Premiumpaket gebucht haben. Aus den Zahlen ergibt sich damit, dass 9,7 Prozent der bei jameda erfassten Zahnärzte ein Premiumpaket gekauft haben. Fast jeder zehnte Zahnarzt ist also heute zahlender jameda-Kunde. Diese Zahlen erlauben eine Hochrechnung der Umsätze, die jameda mit Zahnärzten erzielt. jameda bietet drei verschiedene Premiumpakete an: „Silber“ zu 59 Euro mo- natlich, „Gold“ zu 69 Euro monatlich und „Platin“ zum Preis von 139 Euro monatlich. Bei einer Stichprobe von 406 zahlenden Zahnärzten hatten 44 Zahnärzte (10,84 Prozent) ein Platin-Paket und 362 Zahnärzte (89,16 Prozent) das Gold-Paket gebucht. Unter 406 Zahnärzten fand sich kein einziger Zahnarzt mit Silber-Paket. 100 Millionen Euro Bruttoumsatz 2019? Überträgt man das Verhältnis der Premium- paket-Anteile aus der Stichprobe auf die Ge- samtzahl der zahlenden Zahnärzte, ergibt sich ein Umsatz von rund 5,47 Millionen Euro, den jameda jährlich erwirtschaftet. Das bedeutet, dass jameda nach unseren Schätzungen heute allein mit Zahnärzten annähernd so viel Umsatz generiert wie im Jahr 2015 insgesamt mit allen Ärzten. Zahn- ärzte machen dabei rund 22 Prozent aller auf jameda gelisteten 275.000 Heilberufler aus. Rechnet man die Umsatzzahlen ent- sprechend hoch, ergibt sich ein Jahres- umsatz von knapp 25 Millionen Euro aus dem Geschäft mit den Premiumpaketen. Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer von 19 Prozent, die die Praxen in der Regel nicht vom Finanzamt erstattet bekommen, ergäbe sich ein jährlicher Mittelabfluss von rund 30 Millionen Euro, den Heilberufler jährlich allein an das Bewertungsportal jameda zahlen. Die hochgerechneten Zahlen deuten an, welchen Umfang das Geschäft mit den Arzt- bewer- tungen dem- nächst annehmen könnte. Setzt sich das Wachstum der Portale im bisherigen Tempo fort, könnte in 2019 oder 2020 die Marke von 100 Millionen Euro Bruttoumsatz erreicht sein. Dabei sind die Kosten für die Sekundärwirtschaft rund um die Bewer- tungsportale nicht einmal berücksichtigt. Wie viel Geld beispielsweise für die unzäh- ligen anwaltlichen Mandate und juristischen Auseinandersetzungen aufgewendet wird, lässt sich bestenfalls erahnen. Bei diesen Größenordnungen drängt sich förmlich die Frage auf, ob diese hyperventilierende Marketing-Maschinerie nicht weit über das Ziel der Schaffung von Markttransparenz hinausschießt und rechtlich beschränkt wer- den sollte. Die Burda-Tochter jameda propagiert sich inzwischen als „wichtigster Mittler zwischen Arzt und Patient“. Dieser selbsternannte Mittler schöpft in wachsendem Tempo finanzielle Ressourcen ab, ohne dass ein adäquater Nutzen sichtbar ist. Was dort in Gang gebracht wird, ist ein Werbewettlauf, von dem letztlich weder die Ärzte noch die Patienten profitieren, sondern vornehmlich der Anbieter selbst. Werbebeschränkungen sind nicht nur in den Berufsordnungen der Heilberufler fest- gelegt, sondern gelten auch für den Wett- bewerb der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Beschränkungen haben die Aufsichts- behörden der gesetzlichen Krankenver- sicherung aus Bund und Ländern in den so- genannten „Gemeinsamen Wettbewerbs- grundsätzen“ festgeschrieben [Wettbewerbs- grundsätze, 2016]. So dürfen gesetzliche Krankenkassen beispielsweise keine Wechsel- prämien für wechselwillige Versicherte anderer Kassen ausloben. Werbeaussagen, die Zusammenarbeit mit externen Dienst- leistern bei der Mitgliederwerbung und viele andere Bereiche sind teils äußerst detailliert geregelt. Neben diesen inhaltlichen Regle- mentierungen sind sogar die jährlichen Werbebudgets gedeckelt: Für das Jahr 2016 galten Werbeausgaben von 4,36 Euro pro Mitglied und Jahr als angemessen, um das Foto: Jan Engel – Fotolia_Jameda_Burda 20

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