Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 108, Nr. 8, 16.4.2018, (782) § € vorgegebene „Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zu erfüllen. Die Gründe für die Reglementierung des Wettbewerbs zwischen den Kassen sind einleuchtend. Die Ausgaben der Kassen seien durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert, stellen die Aufsichtsbehörden fest. Deshalb müsse der Wettbewerb der Kassen „ihrem sozialen Auftrag angemessen sein“ [Wettbe- werbsgrundsätze, 2016]. Außerdem habe die Werbung „in einer Form zu erfolgen, die einer öffentlich-rechtlichen Institution angemessen ist.“ Neutral funktionier t nicht Während Werbebeschränkungen für die gesetzlichen Kassen schlicht durch einen Beschluss der Aufsichtsbehörden festgelegt werden können, gestaltet sich ein s olches Unterfangen für Zahnärzte und Ärz te weit komplizierter. Selbst wenn die zahnärz t li chen Selbstverwaltungen entspreche nd e Regle ments in die Berufsordnungen s c h reiben können diese im Einzelfall vo r Zivi lgerichten an ge g ri ffen we r d en. Nach allgemeiner Rechts- auffassung lassen sich Werbebe- schränkungen nur „gerichtsfest“ formulieren, wenn ein übergeordnetes Gemeinwohlinteresse geltend gemacht werden kann. Die heute etablierten kommerziellen Bewer- tungsportale sind einst mit der Philosophie angetreten, Gemeinwohlinteressen durch mehr Markttransparenz zu fördern. Dem ist die Rechtsprechung lange Zeit wohlwollend gefolgt und hat die Informationsbedürfnisse der Allgemeinheit über die Rechtsgüter der daten aus Heilberufler gestellt, die ihre Praxis en lassen den Arztlisten der Portale lösch ung des wollten. Die jüngste Entscheid ge gegen Bundesgerichtshofs zu einer Kla ch einen das Portal jameda könnte jedo jameda Wendepunkt markieren: Wenn rmations- seine „Stellung als ,neutraler‘ Info GH, über- vermittler“ verlasse, erklärte der B Ärztin an wiege das Interesse der klagenden er Portal- einem Schutz ihrer Daten und d en. Auch treiber müsse deren Daten lösch be von den as Portal umgehend die wenn d r Neutra- rn als Verletzung de chte n Ri oberste ndungen Werbeeinble xis der a Pr lität gerügte dass ein cht erkannt, Re s al stoppte, bleibt ngsweise dann zwa ur n tungsportal ren darf, ern füh berufl il ten von He nsmittler“ nformatio r I e al als „neutr mittler ist mations er Infor al r Rolle als neut mit einem d nur schwer den e tr jedoch selbs hes Argu- vereinbar. Welc modell Geschäfts Premium- ebe für den Kauf eines ment bli e Vorteile pakets übrig, wenn der Käufer kein Kollegen gegenüber den nichtzahlenden n ist, dass mehr hätte? Da kaum zu erwarte rendite- erfolgreiche Portalbetreiber ihre willig in starken Geschäftsmodelle frei svermitt- altruistische neutrale Information ein lang- lungen umbauen, droht nun bei dem wieriges juristisches Procedere, urch alle scheibchenweise immer wieder d n werden möglichen Instanzen entschiede elten hat muss, was als Neutralität zu g r werden und was nicht. Die Portalbetreibe hartleibig – dazu gehört wenig Fantasie – n und bei bis zur letzten Instanz prozessiere smen der Niederlagen kreativ neue Mechani mkunden Vorteilseinräumung für Premiu erfinden. br Möglicherweise lässt sich der absehbar lange Weg durch Initiativen der Zahn- ärzteschaft und/oder der Politik ab- kürzen. Ob die neueren Urteile einen Wandel in der Rechtsprechung dar- stellen und Raum für eine Regelung im Berufsrecht schaffen, wird zu prüfen sein. Diskutiert werden könnte etwa die Novellierung der MBO mit einer entsprechenden Werbebeschränkung für kommerzielle, nicht neutrale Arzt- bewertungsportale. Die übergroße Mehrheit der Zahnärzte würde eine solche berufsständische Regelung sicher begrüßen und gern auf die kom- merziellen Arztbewerter verzichten. Und auch den Patienten dürfte ein Verschwinden von jameda & Co nicht wirklich fehlen, da es inzwischen ge- nügend nichtkommerzielle Angebote wie die Weisse Liste oder auch die von der Stiftung Gesundheit betriebene Arzt-Auskunft gibt. Hilfreich wäre zudem, wenn die Politik den Heilberuflern in dieser Frage den Rücken stärkt und durch eigene Initia- tiven wie beispielsweise die verstärkte Förderung nichtkommerzieller Portale in die gleiche Richtung wirkt. Auch die Politik kann nicht daran interessiert sein, dass der ursprünglich zur Effizienzsteige- rung gedachte Wettbewerb unter Heil- beruflern in einen ressourcenfressenden Marketingwettlauf ausartet. Chancen für eine Lösung im Berufsstand K OMMENTAR Foto: zm-mg Benn Roolf ist Redakteur für Wissenschaft und Zahnmedizin bei den zm. Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. 22 Arztbewertungsportale

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=