Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
zm 108, Nr. 8, 16.4.2018, (786) „Rote Karte für die TI“ – mit dieser Post- karten-Initiative hatte sich eine Gruppe von Zahnärzten aus Bayern Anfang März an einen großen Verteiler in der Gesundheits- politik gewandt. Ihr – wie sie betonte – ganz persönliches Anliegen: Sie beklagen, dass Zahnarztpraxen eine Telematikinfrastruktur mit erheblichem gesetzlichem Druck aufge- zwungen werden soll. Ihr Plädoyer an die Politiker: Die Einführung der TI soll ausge- setzt und überprüft werden. Die KZBV ordnet diese Aktion als private Initiative ein. „Die dort geäußerte funda- Postkartenaktion zur Telematikinfrastruktur KZBV: „Die Fundamentalkritik tragen wir nicht mit“ Mit einer privat initiierten Postkartenaktion an die Politik fordern Zahnärzte aus Bayern, die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) auszusetzen – bis deren Anwendung tatsächlich Vorteile für den Patienten bringt. Die KZBV hält diese Fundamentalkritik für nicht zielführend. Politiker hakten bei der KZBV nach. Die FDP fordert, die Fristen zu verlängern und die Honorarkürzungen zurückzunehmen. Mit dieser Postkarte haben Zahnärzte aus Bayern ihren Unmut über die Einführung und Durchsetzung der Telematik- infrastruktur in den großen Ver- teiler geworfen. Foto: screenshot zm 26 Politik mentale Kritik an der Anbindung der Praxen an die TI tragen wir nicht mit,“ erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV und zuständig für den Bereich Telematik. „Eine Aussetzung ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Dies würde den Ausbau der TI insgesamt be- hindern und erschweren. Auch wenn die Anwendung dem Zahnarzt vorerst wenig nutzen sollte – sie wird kommen und ist für das Gesundheitswesen sinnvoll.“ Der Vorstand der KZBV betont: „Die KZBV fördert die Einführung der Telematikinfra- struktur und die Umsetzung des Versicher- tenstammdatenmanagements (VSDM) be- ziehungsweise weiterer Anwendungen und trägt damit ihren Part zu einer erfolgreichen Digitalisierung im Gesundheitswesen bei.“ „Die Anwendung ist sinnvoll“ „Die praktische Umsetzung der Gesetzes- forderung macht in vielen Praxen umfang- reiche technische, personelle und sogar bauliche Maßnahmen erforderlich, die er- hebliche Kosten verursachen und zu Betriebs- unterbrechungen führen“, argumentieren
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