Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 108, Nr. 8, 16.4.2018, (788) die Zahnärzte auf der Postkarte. Den Initia- toren erscheint es fragwürdig, dass es zur- zeit nur einen einzigen zugelassenen Kon- nektor gibt. Sie fordern, dass die TI-Anwen- dungen den praktischen Anforderungen aus dem Versorgungsalltag und den Bedürf- nissen der Patienten entsprechen sollen. Ein „gläserner Patient“ dürfe ebenso wenig Ziel einer patientenorientierten Gesundheits- politik sein wie eine wirtschaftliche Nutzung seiner Gesundheitsdaten. „Es liegt nicht an den Zahnärzten“ Der FDP-Politiker Dr. Wieland Schinnenburg, MdB, hat inzwischen auf die Postkartenaktion reagiert. Er holte zunächst eine ausführliche Stellungnahme der KZBV ein und schickte diese dann zusammen mit seinem Antwort- schreiben an die Initiatoren. Schinnenburg hält die gesetzlichen Fristen und die dort ver- ankerten Drohungen mit Honorarkürzungen für nicht akzeptabel. Er schreibt: „Ich teile Ihre Sorgen. … Es liegt offenbar nicht an den Zahnärzten, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Deshalb halte ich es für dringend erforder- lich, dass die Fristen verlängert und die Drohung mit Honorarkürzungen zurück- genommen werden.“ Nachfragen an die KZBV zur Postkarten- aktion kamen auch von der SPD, in Person von Sabine Dittmar, MdB, gesundheits- politische Sprecherin der SPD-Bundestags- fraktion, und von Dirk Heidenblut, den für Digitalisierung und zahnmedizinische Ver- sorgung zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Der KZBV-Vorstand hat sich klar posiioniert: In seinen Stellungnahmen an die Politiker ging er jeweils ausführlich auf die Einfüh- rung der TI ein. Zur Postkartenaktion stellte er fest: Bezogen auf die Behauptung, durch den bloßen Abgleich der Versichertenstamm- daten werde es zu Verzögerungen im Praxis- ablauf kommen, ist zunächst auszuführen, dass beim VSDM ein Online-Abgleich der auf der Karte gespeicherten Versicherten- daten mit den Daten der Krankenkasse er- folgt. Sofern eine Krankenkassen Änderun- gen in ihrem System hinterlegt hat, werden diese direkt auf die Karte geschrieben und auch in das Praxisverwaltungssystem über- nommen. Eine Eingabe per Hand ist nicht mehr nötig. Damit kommt es an dieser Stelle zu einer Erleichterung der Arbeitsabläufe in der Praxis. „Den gläsernen Patienten darf es nicht geben“ Weiter heißt es: „Für alle zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten gelten höchste Anforderungen Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beginnt mit der Umsetzung des Ver- sichertenstammdatenmanagements (VSDM). Damit wird die für den Ausbau der TI erforder- liche Technik eingeführt. Nach den bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben in § 291 Abs. 2 (b) SGB V und durch die Ende November 2017 in Kraft getretene Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 muss ab dem 31.12.2018 das VSDM in allen Praxen mög- lich sein. Die Gesellschafterversammlung der gema- tik hatte Anfang Juli 2017 den Produktiv- betrieb der Telematikinfrastruktur mit der ersten Anwendung VSDM freigegeben. Für den Datenabgleich im Rahmen des VSDM in der Praxis ist ein Anschluss an die Telematik- infrastruktur dringend erforderlich. Im Fall der Nichtdurchführung des VDSM droht den Praxen ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Die KZBV und die KZVen hatten sich für eine Verlängerung der ursprünglich gelten- den Frist (1. Juli 2018) eingesetzt. Mit dem Konnektor der Firma CompuGroup Medical („KoCoBox MED+“) ist der erste (und bislang einzige) zertifizierte Konnektor auf demMarkt verfügbar. Weitere Hersteller haben Konnektoren zur Zulassung eingereicht, so dass voraussichtlich ab der zweiten Hälfte dieses Jahres weitere Konnektoren auf dem Markt verfügbar sein werden. Damit ist mit einer Anbietervielfalt auf dem Markt zu rechnen. Selbst mit der erreichten Fristverlängerung bleibt aus Sicht der KZBV der Zeitraum für die Ausstattung der Zahnarztpraxen als Voraussetzung für die Durchführung des VSDM eng. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 hatten KZBV und KBV bereits darauf hingewiesen, dass eine Ver- längerung der Frist um zumindest ein Jahr bis zum 01.07.2019 aus ihrer Sicht unumgäng- lich ist, sowie ausgeführt, dass die Gründe für die Verzögerung darauf zurückzuführen sind, dass seitens der Produzenten nicht rechtzeitig geeignete Produkte zur Verfügung gestellt wurden. Quelle: Stellungnahme der KZBV an MdB Dr. Wieland Schinnenburg, FDP, vom 20.3.2018 sowie an MdB Sabine Dittmar und MdB Dirk Heidenblut, SPD, vom 26.3.2018 Die KZBV zur Einführung der TI S TELLUNGNAHME DER KZBV 28 Politik Foto: KZBV_Baumann µ Die Einführung der Telematikinfrastruktur wird kommen und ist für das Gesundheitswesen sinnvoll. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV

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