Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (909) Fragen tatsächlich herstellen zu können. Eine „Mitnahmementalität“ wolle er den Zahnärzten ausdrücklich nicht unterstellen. Vielmehr sei es ihm ein Anliegen „die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass der Besuch von Pflegebedürftigen beim Zahnarzt nicht unnötig erschwert wird“. Der Barmer-Chef schlägt vor, die Antragsverfahren für die Kostenübernahme von Krankenfahrten zu vereinfachen. Zu- dem hält er es für sinnvoll, „Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu ent- wickeln“. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundes- zahnärztekammer (BZÄK) reagierten prompt: „Zahnärzte leisten ihren Beitrag“, stellen die beiden Institutionen in einer Stellungnahme klar. „Die Barmer beklagt Defizite in der Versorgung, ködert zugleich aber laut Bundesversicherungsamt mit knappen Beitragsgeldern junge, gesunde Mitglieder über Bonusprogramme und Wahlleistungen, um ihre Bilanz aufzuhübschen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer. Alte, chronisch Kranke und behinderte Menschen würden von den Kassen „systematisch benachteiligt“. Sie erhielten schlechtere Leistungen oder ihre Anträge auf Rehabilitation und Hilfs- mittel würden häufiger abgelehnt, betont der KZBV-Chef. „Das ver- stößt gegen das Solidarprinzip!“ Statt Geld für „teure Eigen-PR oder zweifelhaftes Sponsoring zu vergeuden“, sollten die Kassen ihre Ver- sicherten besser über bestehende Ansprüche in der zahnärztlichen Versorgung informieren“, kritisiert Eßer. „Hier tut sich zu unserem Be- dauern viel zu wenig.“ Zudem fordert Eßer alle Betreiber von Pflegeeinrichtungen, die bis- lang keine Kooperation für die Betreuung der Bewohner geschlossen haben, auf, eine solche Zusammenarbeit „zeitnah zu vereinbaren“. Aus dem Barmer-Zahnreport geht hervor, dass hier deutliche regionale Unterschiede bestehen: Während zum Beispiel im Jahr 2016 von Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags im Saarland 4,3 Prozent und in Niedersachsen 6,8 Prozent der Heimbewohner profitierten, waren es in Sachsen-Anhalt 26,8 Prozent, gefolgt von Thüringen mit 24,2 Prozent, Bremen mit 22,2 Prozent und Berlin mit 20,8 Prozent. „Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen gibt es tendenziell häufiger in Ballungsgebieten“, sagt Studienautor Walter. Betrachte man die Inanspruchnahme des Zahnarztes und therapeu- tischer Leistungen ungeachtet der Frage, ob Kooperationsverträge vor Ort bestehen oder nicht, falle die Bilanz in den Bundesländern ebenfalls sehr unterschiedlich aus, erläuterte Walter weiter. So hat in Berlin seit dem Jahr 2013 die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leis- tungen im Pflegeheim insgesamt um 5,2 Prozent zugenommen, während die Inanspruchnahme der Therapieleistung um 9,7 Prozent zurückging. In Thüringen wiederum waren es plus 0,6 Prozent und minus 14,3 Prozent. Insgesamt gebe es jedoch einen Aufwärtstrend bei Kooperationen und Hausbesuchen, betonen KZBV und BZÄK. „Rund 3.700 Verträge mit den etwa 13.600 Einrichtungen ergeben aktuell einen Ver- sorgungsgrad von bundesweit 27 Prozent“, heißt es in der Stellung- nahme. Die Zahl von Haus- und Heimbesuchen lag in 2017 bei rund 929.000 – das entspricht einem Zuwachs von 3,5 Prozent gegenüber 3UHPLXP /HDVLQJ ‡ 0RQDWH 5HVWZHUW ‡ LQFO 0RQWDJH LP :HUW YRQ FD ¼ ‡ PLW 9'( 3UIXQJ ‡ LQFO -DKUHVLQVSHNWLRQHQ LP :HUW YRQ FD ¼ 0RQDWOLFK QXU ½ 0Z6W =HQWUDOH 1RUG :HVW %UHLGHQEUXFKHU 6WU D ‡ :LHKO %RPLJ EHL .|OQ 7HOHIRQ ‡ )D[ ZZZ I GHQWDOV\VWHPH GH ‡ LQIR#I GHQWDOV\VWHPH GH =HQWUDOH 6G 2VW 1HXUHXWVWU .HOWHUQ 'DPPIHOG EHL 3IRU]KHLP 7HOHIRQ ‡ )D[ ZZZ I GHQWDOV\VWHPH GH ‡ I VFKPHOFKHU#DRO FRP ‡ OQWUDPDWLF .D9R /X[ 0RWRU ‡ )XQNWLRQVVSULW]H $( ‡ /LFKWWXUELQHQHLQULFKWXQJ ‡ =DKQVWHLQHQWIHUQXQJVJHUlW $FWHRQ ‡ 23 /DPSH 9LVLRQ ‡ %RWWOH &DUH 6\VWHP ‡ (QWNHLPXQJVV\VWHP ‡ 3ROVWHUIDUEH ZlKOEDU ‡ :/$1 )X‰DQODVVHU ‡ )XQNWLRQVVSULW]H +( $XVVWDWWXQJ ) 3OXV %HKDQGOXQJVHLQKHLW DE ¼ 0RQDWH *DUDQWLH

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=