Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (911) die Mundhygiene für Menschen mit Pflege- und Unterstützungs- bedarf nicht ausreichend vermittelt und somit auch im Pflegealltag zeitlich nicht ausreichend abgebildet. Die „stärkere Berücksichtigung von Mundhygieneverhalten in der Pflegeaus- und Fortbildung“ sei daher von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Mundge- sundheit und die Lebensqualität der betroffenen Patienten, erläutert Oesterreich. „Mit der Modernisierung der Pflegeausbildung über das neue Pflegeberufereformgesetz gibt es Chancen dafür.“ Mundhygiene im Pflegealltag Für die Vermittlung von zahn- und mundgesundheitlichen Aspekten im Rahmen der Ausbildung von Pflegekräften hätten BZÄK und die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin ein Konzept erarbeitet. Zur weiteren Unterstützung des Pflegepersonals bieten die Kammern im Rahmen von Kooperationen zudem seit Jahren Schulungen und Informationsmaterial für den Pflegealltag an. „Es bleibt also weiterhin eine große Aufgabe für den Berufsstand, aber auch für Politik, Krankenkassen und Pflegeberufe, Mundgesundheit auch in der Pflege den notwendigen Stellenwert zu verschaffen“, betont Oesterreich. So habe die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA in 2017 die Umsetzung der Erstfassung der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen maßgeblich vorangetrieben. Versicher- ten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe stehen ab Juli 2018 neue präventive Leistungen nach § 22a SGB V* zu, die die KZBV und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossen haben. Der Anspruch umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, einen Mundgesundheitsplan, Mundgesundheitsaufklärung sowie die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Pflege- oder Unter- stützungspersonen werden in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen. „Wir arbeiten weiter dafür, dass ausnahmslos alle Patienten von der hochwertigen Versorgung durch Zahnärzte profitieren. Ältere und pflegebedürftige Menschen dürfen im Kassenwettbewerb nicht das Nachsehen haben!“, sagt Eßer. „Diesen Menschen steht die gleiche Teilhabe an einer bedarfsgerechten Versorgung zu.“ nb * Die neuesten Infos zum Thema finden Sie unter: http://bit.ly/pflegeleistungen $QGHUH VHKHQ HLQHQ 0XQG 6LH VHKHQ HLQH HQGRGRQWLVFKH +HUDXVIRUGHUXQJ ,KU %HKDQGOXQJV]LPPHU LVW GHU VSDQQHQGVWH $UEHLWVSODW] GHU :HOW :LU OLHIHUQ ,KQHQ EHVWH 0DWHULDOLHQ PLW LQQRYDWLYHQ 3URGXNWHLJHQVFKDIWHQ GLH 6LH LQ ,KUHU 3UD[LV ZHLWHUEULQJHQ ² ]XP %HLVSLHO IU HLQH SHUIHNWH SRVW HQGRGRQWLVFKH 9HUVRUJXQJ 'HQWDO 0LOHVWRQHV *XDUDQWHHG (QWGHFNHQ 6LH PHKU YRQ '0* DXI ZZZ GPJ GHQWDO FRP 15

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