Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (934) Landespflegekammer Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer beschlossen. Sonderweg in Bayern In Bayern wurde jedoch ein anderer Weg gewählt. Auf Betreiben von Gesundheits- ministerin Melanie Huml wurde dort eine Vereinigung der Pflegenden gebildet. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragsfrei, da sie staatlich finanziert wird. Am 24. Oktober 2017 hat sich zum ersten Mal der Gründungs- ausschuss der neuen Pflegevereinigung, be- stehend aus 25 Mitgliedern, getroffen. Er ist das erste beschließende Organ der durch das Pflegendenvereinigungsgesetz am 1. Mai 2017 gegründeten Körperschaft des öffent- lichen Rechts. Der Gründungsausschuss hat einen vorläufigen Vorstand gewählt. Der nächste Schritt wird der Erlass einer Haupt- satzung im ersten Halbjahr 2018 sein. Bis spätestens Herbst 2018 soll der jetzt gewählte Vorstand eine Mitgliederversammlung ein- berufen oder eine Wahl zur Delegierten- versammlung organisieren. Der bayerische Weg stößt indes auf scharfe Kritik. So betonte die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz anlässlich des Deutschen Pflegetages, dass die Aufgaben und Struk- turen der bayerischen Pflegevereinigung die an sich durch eine Kammergründung beab- sichtigte Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Berufsgruppe ein- schränke. „Die gesetzliche Grundlage der Vereinigung reduziert maßgeblich die Teil- habe- und Mitwirkungsrechte der Pflege- berufe, insbesondere im Hinblick auf die ihnen zustehenden demokratischen Partizipations- rechte an Entscheidungen im Gesundheits- wesen, die Auswirkungen auf die Pflege in Deutschland haben“, erklärte die Kammer. Eine Stärkung im Pflegebereich erfolgt der- weil auf Bundesebene. Bundesgesundheits- minister Jens Spahn hat am 17. April den langjährigen Präsidenten des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, zum neuen Pflegebevollmächtigten der Bundes- regierung ernannt. Neben seinem Einsatz für eine Reform der Pflegeausbildung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden steht Westerfellhaus für eines: die Errichtung einer starken Berufsvertretung. Stärkung auf Bundesebene Die BZÄK betrachtet diese Entwicklungen mit großem Interesse. Mit der Gründung der Pflegekammern sieht sie eine Chance, dass Kammern ihre Rolle in der Selbstver- waltung noch verstärken können, vor allem im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (siehe Statement). pr Neben der ersten Kammer in Rhein- land-Pfalz und der zweiten in Schleswig-Holstein sind in weiteren Ländern Gründungen/Befragungen vorgesehen: Niedersachsen, Nord- rhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg ... Wie ist da der Stand der Dinge? Im Jahr 2018 wird es mit Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen drei Bundesländer mit Pflegekammern geben. Befragungen zur Errichtung einer Pflegekammer werden neben Baden- Württemberg unter anderem auch in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen durchgeführt. Bis zum Sommer 2018 soll ein umfassender Entwurf eines Kammergesetzes für die Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wer- den. Danach startet die NRW-Befragung. In Berlin hat eine solche Befragung bereits stattgefunden, doch obwohl sich eine Mehrheit für eine Pflegekammer aus- gesprochen hat, wurden die Ergebnisse nicht umgesetzt. Wie weit ist es mit der Gründung einer Bun- despflegekammer? Die Bundespflegekammer kommt. Die Gründungs- konferenz tagt. Der Rahmen und die Struktur der Bundespflegekammer werden konzeptioniert. Hierzu zählt als wesentliches Element die Hauptsatzung als Grundgerüst der Kammer. Die Grün- dungskonferenz berücksichtigt dabei in ihrer Arbeit zwei Zeithorizonte: kurzfristig die Gründungsphase und mittelfristig einen Zeitpunkt, zu dem in (fast) allen Bundesländern Pflegekammern existieren werden. Wie ordnen Sie den bayerischen Sonderweg (Pflegevereinigung) ein? Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist ein Etikettenschwindel und wird vom Deutschen Pflegerat strikt abgelehnt. Eine wirkliche Mitbestimmung der professio- nell Pflegenden ist durch sie nicht möglich. Bedauerlich ist zudem, dass diese Vereini- gung den Pflegefachpersonen gegen ihren demokratisch in einer Befragung geäußerten Willen übergestülpt wurde. Die Vereinigung wird auch nicht Mit- glied in der Bundespflegekammer werden können. Welche Impulse erwarten Sie vom neuen Pflegebevollmächtigten des Bundes, Andreas Westerfellhaus? Es ist eine starke und gute Entscheidung, mit Andreas Westerfellhaus einen Kenner der Belange der professionell Pflegenden als Pflegebevollmächtigten des Bundes einzusetzen. Vielfach wurden in der Ver- gangenheit in Gesetzgebungsverfahren und in den Institutionen der Pflege und Gesundheit Entscheidungen gegen die professionell Pflegenden getroffen. Das wird sich mit dem neuen Pflegebevollmächtig- ten ändern. Die professionell Pflegenden und damit die Qualität der pflegerischen Versorgung werden zu einem Kern der Pflegepolitik in dieser Legislaturperiode werden. Da bin ich mir ganz sicher. ? ? ? ? „Die Bundespflegekammer kommt“ I NTERVIEW MIT Dr. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) Foto: Deutscher Pflegerat 38 Politik

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