Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (943) schaftlich abgesicherte Langzeitbewährung liegt für die zahn- und implantatgetragene Kronen- und Brückenversorgung vor. Aber auch das „All-on-4“-Konzept weist bezogen auf die Langzeitbewährung inzwischen vielversprechende Daten auf (Implantat- prothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers. S3-Leitlinie. AWMF-Registernr. 083–010). Die herausnehmbaren Versor- gungen sind hier weniger zuverlässig und werden mit Sicherheit eine vorzeitige Er- neuerung der Arbeit mit sich bringen. Fazit: Nach Analyse des Falles werden jetzt die vier Prinzipien gegeneinander abgewogen. Aus meiner persönlichen Sicht ist hierbei dem Prinzip der Patientenautonomie und dem Non-Malefizienz-Prinzip das größte Ge- wicht beizumessen. Dies bedeutet, wie oben ausgeführt, dass auch die erwähnten zahnerhaltenden Therapieoptionen ange- boten werden sollten. Dies ist nicht nur ein fachliches Muss, sondern auch durchaus mit dem Kollegialitätsgebot zu vereinbaren. Zudem ist es wichtig, die Patientin aus- führlich über die Befunde, Diagnosen und Prognosen der betreffenden Therapieoptio- nen inklusive der entstehenden Kosten auf- zuklären. Dabei steht es der Patientin frei, den Zahnarzt ihres Vertrauens auszuwählen. Fällt die Entscheidung der Patientin auf das Konzept der implantatgetragenen Brücken mit Sinuslift, wäre zu bedenken: Verknüpft die Patientin dies mit einem Behandler- wechsel zu C., könnte jener anregen, dass die Patientin diesen Wechsel und die Gründe dafür den anderen Zahnärzten mitteilt. Alternativ könnte C. vorschlagen, ihn von der Schweigepflicht zu entbinden, um die- sen Fall mit den beteiligten Zahnärzten zu besprechen. Univ.-Prof. Dr. med dent. Stefan Wolfart Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomaterialien Universitätsklinikum Aachen RWTH Aachen University Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen Sie wollen wissen, wie der Fall gelöst wurde? Dann lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Versorgung die Patientin erhalten hat. Alle bisher erschienenen Fälle lesen Sie hier. Ethische Falldiskussionen M EHR AUF ZM - ONLINE 47 *Ein unverbindliches Angebot von Lexus Financial Services (eine Geschäftsbezeichnung der Toyota Leasing GmbH), Toyota-Allee 5, 50858 Köln. Alle Angebotspreise verstehen sich auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus Division), Toyota-Allee 2, 50858 Köln, per Dezember 2017, zzgl. MwSt., zzgl. Überführung. Dieses Angebot ist nur für Gewerbekunden gültig. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 30.06.2018. Individuelle Preise und Finanzangebote bei den teilnehmenden Lexus Vertragshändlern. RX 450h Business Edition: Systemleistung 230 kW (313 PS). Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 5,2/5,2/5,2 l/100 km, CO 2 -Emissionen kombiniert 120 g/km. CO 2 -Effizienzklasse A+. NX 300h E-FOUR Launch Edition: Systemleistung 145 kW (197 PS). Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 5,3/5,1/ 5,2 l/100 km, CO 2 -Emissionen kombiniert 121 g/km. CO 2 -Effizienzklasse A+. Abb. zeigt Sonderausstattungen. 429 € mtl.* Leasingrate zzgl. MwSt. NX 300h E-FOUR Launch Edition 499 € mtl.* Leasingrate zzgl. MwSt. RX 450h Business Edition Unser Lexus Business Leasing Angebot* für den RX 450h Business Edition und den NX 300h E-FOUR Launch Edition nur für Gewerbekunden Leasingsonderzahlung: 0 € Vertragslaufzeit: 36 Monate Gesamtlaufleistung: 30.000 km BIS ZU 50 % DER ZEIT ELEKTRISCH, 100 % SELBSTLADEND > Mehr entdecken auf lexus.de/suv HYBRIDFÄHRTWEITER. LEXUS RX UND LEXUS NX

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