Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (971) dungen zahnärztlich eingesetzter Antibiotika betrug 2015 noch 59 Prozent. Die Spitzen- stellung der am häufigsten zahnärztlich gemeldeten Antibiotika hat im Jahr 2016 erstmals das Betalaktamantibiotikum Amo- xicillin übernommen. Im Jahr 2016 wurden 41 Meldungen (60 Prozent ) zu Amoxicillin, davon in drei Fällen in Kombination mit Clavulansäure, abgegeben (2015: n = 15 (28 Prozent); 2014: n = 25 (37 Prozent), 2013: n = 16 (36 Prozent), Kombinations- präparate mit Clavulansäure mitgezählt. Mit großem Abstand folgt Metronidazol im Jahr 2016 mit vier Meldungen (6 Prozent), nahe- zu unverändert zu 2015: n = 3 (15 Prozent); 2014: n = 7 (10 Prozent); 2013: n = 3 (7 Pro- zent) in der UAW-Statistik. Andere Antibiotika spielten auch im Jahr 2016 (zusammen insgesamt n = 4 (6 Prozent)) wie in den Vorjahren in der zahnärztlichen UAW-Statistik praktisch keine Rolle. Zur Wirkstoffgruppe der Chinolone („Gyrasehemmer“) wurde im Jahr 2016 nur eine Meldung zu Moxifloxacin abge- geben. Dies entspricht der niedrigen zahn- ärztlichen Verordnungsrate von Chinolonen, die zwar ein sehr breites Wirkspektrum besitzen, aber seit einiger Zeit in der Kritik stehen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Februar 2017 ein europäisches Risiko- bewertungsverfahren für Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone und Chinolone angestoßen. Ziel ist eine umfassende Be- wertung seltener, aber schwerwiegender und oftmals persistierender Nebenwirkun- gen, die hauptsächlich Muskeln, Gelenke und das Nervensystem betreffen. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) hat zwischen- zeitlich entschieden, dass im Juni 2018 während der Tagung des Ausschusses eine öffentliche Anhörung durchgeführt wird. In drei Fällen wurden UAWs zu Sultamicillin beschrieben. Bezüglich der berichteten UAWs von Antibiotika überwiegen wie in den Vorjahren vor allem allergische Hautreaktionen (Urtikaria, makulopapulöse Exantheme am ganzen Körper, Gesichts- schwellungen) sowie gastrointestinale Beschwerden (Übelkeit, Diarrhoe, Bauch- schmerzen, Ösophagitis, Oberbauch- schmerzen) und Unverträglichkeitsreaktio- nen. Sehr vereinzelt traten zentralnervöse Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schwindel bis hin zu Symp- tomen einer neuromuskulären Blockade (unter Clindamycin) auf. Clindamycin kann pharmakologisch aufgrund seiner neuro- muskulär-blockierenden Eigenschaften die Wirkung von Muskelrelaxanzien verstärken (wie Tubocurarin, Pancuroniumhalogenid). Hierdurch können bei Operationen uner- wartete, lebensbedrohliche Zwischenfälle auftreten. In einem Fall wurde unter der Einnahme von Clindamycin über das Auftreten von Halluzinationen berichtet. Fast alle Antibiotika können grundsätzlich auch Funktionsstörungen des peripheren und des zentralen Nervensystems ver- ursachen. Eine Übersicht zu neurotoxischen Nebenwirkungen von Antibiotika hat die Seit 1995 wurden bis zum 31.12.2016 von Zahnärzten insgesamt 1.980 Mel- dungen an die AKZ abgegeben (Abbil- dung 1). Die Anzahl der jährlich ge- meldeten Nebenwirkungen schwankt zwischen minimal 37 (1995) und ma- ximal 158 (2005) Meldungen. Im Jahr 2016 gingen bei der AKZ insgesamt 102 Meldungen zu zahnärztlich ver- ordneten Arzneimitteln, mehrheitlich von niedergelassenen Zahnärzten, ein. Der Anteil der von Zahnärzten in Deutschland gemeldeten Verdachts- fälle unerwünschter Arzneimittelwir- kungen (UAWs) ist mit 0.9 Prozent ins- gesamt gering: Beim BfArM in Bonn wurden im gleichen Zeitraum insge- samt 64.108 Berichte über UAWs re- gistriert [BfArM, 16.5.2017]. Davon stammten 52.007 Meldungen (81 Pro- zent ) direkt von pharmazeutischen Unternehmen. Die übrigen 12.101 Meldungen (19 Prozent ) wurden zum überwiegenden Teil von den Arznei- mittelkommissionen der Ärzte (AkdÄ) (37,1 Prozent), der Apotheker (AMK) (21,7 Prozent) und anderer Heilberufe (15,5 Prozent) beziehungsweise sons- tiger Meldequellen (24,8 Prozent) an das BfArM weitergeleitet. Meldestatistik der AKZ
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