Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (972) AKZ in der zm 11/2016 veröffentlicht [Stahlmann/Schindler zm, 2016]. Einsatz von Antibiotika in der zahnärztlichen Praxis Zwar ist die Anzahl der abgegebenen UAW- Meldungen zu Clindamycin mit insgesamt nur noch 19 Meldungen (28 Prozent in der Anti- biotikagruppe) im Jahr 2016 seit Jahren erst- mals rückläufig. Doch leider korreliert dieser beobachtete Rückgang an UAW-Meldungen zu zahnärztlich verordneten Antibiotika nicht mit einem Rückgang zahnärztlicher Verord- nungen von Clindamycin, das immer noch zu häufig zahnärztlich verordnet wird und mit 10,2 Mio. DDD (entspricht 29 Prozent aller zahnärztlich verordneten Antibiotika-DDD) im Jahr 2016 nach den Aminopenicillinen immer noch das von Zahnärzten am zweit- häufigsten verordnete Antibiotikum war, wobei weiterhin 60 Prozent aller Clindamycin-Ver- ordnungen in Deutschland von Zahnärzten stammen [Halling, 2017]. Die AKZ hat wieder- holt auf die untergeordnete therapeutische Stellung von Clindamycin in der Zahnmedi- zin hingewiesen [Schindler et Stahlmann, 2014]. Diese muss an dieser Stelle abermals unterstrichen werden. In der Zahnmedizin werden nach wie vor primär Betalaktamantibiotika aufgrund guter Wirksamkeit auf orale Pathogene und hoher therapeutischer Breite als Mittel der ersten Wahl empfohlen. Die Kombination Amoxicillin/Clavulansäure ist gegenüber odontogenen Keimen als gut wirksam dokumentiert und sollte zum Ein- satz kommen, wenn eine erhöhte Resistenz- lage zu befürchten ist. Die Tatsache, dass im Jahr 2016 innerhalb der Wirkstoffgruppe der Antibiotika erstmals Amoxicillin am häu- figsten UAWs verursacht hat, bestätigt, dass die UAWs von Amoxicillin/Clavulansäure auch im direkten Vergleich mit Clindamycin nicht unterschätzt werden dürfen. Diese betreffen insbesondere allergische Unver- träglichkeitsreaktionen aller Schweregrade, meist Hautreaktionen und die besonders für Clavulansäure beschriebene Leberunver- träglichkeit mit ausgeprägten Transaminasen- erhöhungen. Clindamycin wird aufgrund seines ausge- prägten gastrointestinalen Nebenwirkungs- profils explizit als Mittel der zweiten Wahl empfohlen, zum Beispiel bei Penicillin-Aller- gie. Es gibt keinen hinreichenden Grund, Clindamycin gegenüber der Kombination Amoxicillin/Clavulansäure zu bevorzugen. Als weitere therapeutische Alternative in Zahnmedizin und MKG-Chirurgie kann die Kombination aus Ampicillin und Sulbactam, beziehungsweise bei oraler Therapie Sulta- micillin, die Esterverbindung dieser Wirk- stoffe, angesehen werden, auch wenn es keine explizite Zulassung für den zahn- medizinischen Anwendungsbereich gibt [Schindler/Stahlmann, 2014]. Durch den Betalaktamaseinhibitor Sulbactam ist die antibakterielle Wirkung des Aminopenicillins verstärkt und sein Spektrum erweitert. Von Bedeutung für die Zahnheilkunde ist insbe- sondere die Aktivität des Präparats gegen anaerobe Bakterien. Bacteroides-Arten sowie Clostridien und Peptokokken werden bereits bei niedrigen Konzentrationen gehemmt. Ferner ist auf die gute Knochengängigkeit der beiden Bestandteile von Sultamicillin, Ampi- cillin und Sulbactam, hinzuweisen. Zusammen- fassend stellt die Gabe von Sultamicillin im zahnmedizinischen Bereich bei richtiger Indikationsstellung aus pharmakologischer Sicht eine sinnvolle therapeutische Alterna- tive zu einer Behandlung mit Amoxicillin/ Clavulansäure oder mit Clindamycin dar. Einsatz von Analgetika Der prozentuale Anteil an UAW-Meldungen zu Analgetika lag im Jahr 2016 bei 5 Prozent und bleibt somit auf dem seit 2014 be- obachteten insgesamt niedrigen Niveau. Ibuprofen ist nach Verordnungszahlen mit Abstand das am häufigsten zahnärztlich ein- Überblick des prozentualen Anteils zahnärztlicher UAW-Meldungen nachWirkstoffgruppen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Antibiotika Lokalanästhetika Analgetika Sonstige 28 21 43 9 18 23 3 55 38 19 8 35 38 33 13 16 37 28 5 30 45 28 21 6 54 18 17 11 60 17 13 10 50 57 60 51 53 63 63 64 57 64 66 60 15 13 22 15 9 19 19 15 6 8 8 6 13 28 18 21 14 17 17 17 1011 109 20 12 11 15 17 4 3 9 22 19 5 16 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2016 Abbildung 2 Quelle: AKZ 76 Zahnmedizin
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