Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (975) Bisphosphonate oder Denosumab: Zu den antiresorptiven Substanzen, zu denen der IgG2-anti-RANKL-Antikörper Denosumab gehört, wurde im Jahr 2016 nur eine Meldung über die Nekrotisierung des unbezahnten Kieferknochens abgegeben. Diese uner- wünschte Wirkung ist inzwischen gut be- kannt. Die wichtigste Präventivmaßnahme besteht daher vor Ansetzen dieser Substanzen in einer zahnärztlichen Untersuchung und gegebenenfalls der Durchführung einer prä- therapeutischen Mundhöhlensanierung. Ausgedehnte zahnärztlich-chirurgische Ein- griffe sollten bei Patienten, die intravenös Bisphosphonate oder Denosumab erhalten oder erhalten haben, nach Möglichkeit ver- mieden werden. Für operative Eingriffe und Zahnentfernungen bei diesem Patienten- kreis empfiehlt die AWMF S3-Leitlinie „Bisphosphonat-assoziierte Kiefernekrose (BP-ONJ) und andere Medikamenten-asso- ziierte Kiefernekrosen“ folgende Maßnahmen: prolongierte perioperative, systemische antibiotische Abschirmung, atraumatische Operation mit sparsamer Periost-Denu- dierung, sorgfältige Abtragung scharfer Knochenkanten und eine·primär plastische Deckung [AWMF 007/091, 2012]. Olaflur, Pyranthel und Moxonidin: Ebenfalls unter Sonstige werden die Präpa- rate Olaflur, Pyranthel und Moxonidin in der UAW-Statistik 2016 geführt. Olaflur ist ein Aminfluorid und wird in der Zahnmedizin zur Prophylaxe von Karies und Parodontitis eingesetzt. Das Auftreten von Atemnot nach Anwendung von Olaflur spricht für eine typische Unverträglichkeitsreaktion, die am ehesten auf die ebenfalls im Präparat ent- haltenen Hilfsstoffe Pfefferminz-Aroma, Krauseminzöl und Levomenthol zurückzu- führen ist. Entsprechend sensibilisierte be- ziehungsweise disponierte Patienten sollten das Präparat nicht mehr erhalten. Pyranthel ist ein Anthelminthikum und wirkt gegen Maden-, Spul-, Haken- und Fadenwürmer. Die Substanz wirkt depolarisierend und führt Die Verpflichtung zur Meldung uner- wünschter Arzneimittelwirkungen durch den Zahnarzt ergibt sich aus der zahn- ärztlichen Berufsordnung in ihrer aktuel- len Fassung vom 11.11.2017: Gemäß § 2 Absatz 6 ist der Zahnarzt verpflichtet, die ihm aus seiner zahnärztlichen Behand- lungstätigkeit bekannt werdenden uner- wünschten Arzneimittelwirkungen der Arzneimittelkommission Zahnärzte zu melden. Vorkommnisse, die im Rahmen der Diagnostik oder Behandlung von mit Medizinprodukten versorgten Patienten bekannt werden, sind dem Bundesinsti- tut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Arzneimittelkommission der deutschen Zahnärzteschaft bei der Bundeszahnärztekammer zu melden. Ins- besondere unerwartete UAWs, UAWs zu neuen Arzneimitteln sowie klinisch be- sonders schwere beziehungsweise pro- longierte Verläufe sollten gemeldet wer- den. Hierzu ist lediglich das Ausfüllen und Absenden des im Internet unter http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/ arzneimittelkommission/nebenwirkungs- meldungen-und-veroeffentlichun- gen.html#c2821 zum Download bereit- stehenden Formulars erforderlich. Bitte vermerken Sie unbedingt den Handelsna- men, den Wirkstoff und die angewendete Dosis beziehungsweise die Applikations- art (zum Beispiel oral, s.c., i.v.) des ver- dächtigten Präparats und die Dauer der Anwendung in diesem Formular sowie in kurzen Stichworten die beobachtete un- erwünschte Symptomatik des Patienten. Bitte vermerken Sie ebenfalls Ihren Na- men und die Praxisadresse als Absender. Der Meldebogen ist so ausgelegt, dass der für den Zahnarzt erforderliche Zeit- aufwand für das Ausfüllen des Formulars 3,5 Minuten nicht überschreiten sollte. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, den individuell gemeldeten Fall in Form eines kurzen Beratungsbriefes unabhängig durch die AKZ bewerten zu lassen. Die Anforderung eines Beratungsbriefes wird insbesondere dann empfohlen, wenn es sich um eine schwere unerwünschte Arz- neimittelwirkung handelt beziehungs- weise wenn eine bisher in der Fachinfor- mation des entsprechenden Präparats noch nicht beschriebene unerwünschte Arzneimittelwirkung vermutet wird. So melden Sie Nebenwirkungen i˜˜ iÌâÌ ˆÃÌ `iÀ ˆ`i>i <iˆÌ«Õ˜ŽÌ] Փ…Ài *À>݈à wÌ âÕ “>V…i˜ vØÀ `ˆi /ii“>̈Žˆ˜vÀ>ÃÌÀՎÌÕÀ° ÕÌâi˜ -ˆi `>à d#NNGU CWU GKPGT *CPFp -QP\GRV `iÀ %)/ &GPVCNU[UVGOG ՘` i…˜i˜ -ˆi ÈV… iˆ˜v>V…âÕÀØVŽ° *#0&'.0 5+' ,'6<6 i…À ˜vœÃ âÕ Õ˜ÃiÀi˜ ˆi˜Ã̏iˆÃÌ՘}ë>ŽiÌi˜\ EIO FGPVCNU[UVGOG FG ˜vœÃ âÕÀ /ii“>̈Žˆ˜vÀ>ÃÌÀՎÌÕÀ\ EIO EQO É܈ÃÃi˜ÃۜÀëÀ՘} &GT '456' -QPPGMVQT OKV IGOCVKM <WNCUUWPI &KG -Q%Q$QZ /'& KUV LGV\V XGTHØIDCT 9KT MØOOGTP WPU WO FGP 4GUV …Ài Žœ“«iÌÌi *À>݈Ç 6 1˜ÃiÀi <>…˜>Àâ̈˜vœÀ“>̈œ˜ÃÃÞÃÌi“i Ș` LiÀiˆÌà / ‡Ài>`Þ°…Àià >ÕV…¶ >Ìi˜ØLiÀ˜>…“i˜ >Õà čÌ‡-ÞÃÌi“i˜ 菏i ÌiV…˜ˆÃV…i˜ ˆi˜Ã̏iˆÃÌ՘}i˜ `ÕÀV…âiÀ̈wâˆiÀÌià «À>݈Ç iÀ«ÀœLÌià *iÀܘ> >~}iÃV…˜iˆ`iÀÌi -iVÕÀˆÌއ *>ŽiÌi âՓ -V…ÕÌâ ۜÀ 6ˆÀi˜ ՘` /Àœ>˜iÀ˜

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