Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (904) Aligner und Internet – Diese Geschäfts- modelle sind allesamt strafbar! Zum Titel „Aligner-Therapien aus dem Internet: Schöne Zähne per Post“, zm 6/2018, S. 22–33. Eigentlich gilt doch Folgendes: Jeder externe Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist eine Körper- verletzung, die nur dann straffrei ist, sofern 1) der Eingriff von einer approbierten Medizinalperson vorgenom- men wird und 2) der Eingriff lege artis erfolgt und 3) der Patient zuvor wirksam in den Eingriff eingewilligt hat. Die Regeln der Kunst fordern auf jeden Fall Anamnese, körperliche Untersuchung, Erhebung der diversen kieferorthopädischen Befunde, Diagnosestellung, Therapieentwurf und Epikrise sowie die rechtssicheren Aufzeichnungen hierüber. Der Patient kann wirksam nur nach ausführlicher, epi- kritischer, persönlicher und seiner Person angepasster, formgerechter Aufklärung durch die approbierte Person ein- willigen. Die vorgestellten Geschäftsmodelle erfüllen diese komplexen Anforderungen offensichtlich nicht und sind in Deutschland hiernach allesamt strafbar. Die Geschäftsleute machen ihre ahnungslosen Kunden zu Erfüllungsgehilfen einer Straftat gegen den eigenen Körper. Eine Rechtsperson wie eine GmbH zur Verfolgung strafbarer Ziele ist eindeutig unzulässig und aufzulösen. Diesen ganz offensichtlich nicht die Mundgesundheit verfolgenden unrechtmäßigen Geschäfts- praktiken kann juristisch beigekommen werden. Hier ist die Fürsorgepflicht des Staates gefragt. Dr. Hartmut Schäfer, Zentrum Kieferorthopädie Viersen Aligner und Internet – Bekommt der Patient eine Nagelfeile mitgeliefert? Zum Titel „Aligner-Therapien aus dem Internet: Schöne Zähne per Post“, zm 6/2018, S. 22–33. Es wäre sehr interessant, die Ergebnisse dieser Online-Behandlungen betrachten zu können. Leider wird bei der Aligner-Diskussion in der Laienpresse und im Netz häufig komplett außer Acht gelassen, dass bei den meisten Patienten, die eine solche Therapie – bevorzugt zur Ausformung der OK/UK-Front – wünschen, ein Engstand beziehungs- weise Platzmangel besteht, der nach wie vor aufgelöst werden muss. Durch die approximale Schmelzreduktion verteilt auf mehrere Interdentalräume funktioniert das auch sehr gut. Das schaffen in den meisten Fällen die Schienen alleine eben nicht, dazu bedarf es einer Modellanalyse und eines Slicing- Protokolls, damit einerseits die Bewegung koordiniert durchgeführt werden kann, andererseits aber eben auch keine Rest- lücken nach der Behandlung übrig blei- ben. Dazu bedarf es neben ein wenig Erfahrung auch eines Stripping-Tools und einer Messlehre, um genau den Platz interdental zu schaffen, den man benötigt. Ich frage mich, wie so etwas bei einer Online-Behandlung funktionieren soll: Bekommt der Patient dort eine Nagelfeile mit- geliefert, mit der er sich vor dem Badezimmerspiegel den nötigen Platz schafft? Dr. Stefan Mauß, Hannover 8 Leserforum Postkartenaktion – Natürlich stört ein TI-Ausfall den Praxisbetrieb Zum Beitrag „Postkartenaktion zur Telematikinfrastruktur: „KZBV: ‚Die Fundamentalkritik tragen wir nicht mit‘“, zm 8/2018, S. 26–30. Zu behaupten, dass die Störung keinen Einfluss auf den Praxis- betrieb hat, ist schlichtweg falsch. Natürlich stört jede Störung den Praxisbetrieb. Mitarbeiterinnen, der Chef – alle sind genervt und jede Minute, die sie mit der Klä- rung und Behebung der Störung verbringen, können Sie den nor- malen Praxisbetrieb nicht auf- rechterhalten. Natürlich können Notfälle behandelt werden – aber bei gestörtem Praxisbetrieb. Wenn das Telefon ausfällt, kann auch behandelt werden, aber da würde man ja wohl auch nicht von „hat keinen Einfluss“ sprechen. Jost Jahn, Nebel Foto: zm-mg Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen Behrenstraße 42 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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