Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1062) erreichen. Sind sie dann wirklich ans Haus gebunden, reißt die Versorgung nicht ab.“ Mit § 22a kommt die Zahnärzteschaft ihrem Ziel ein Stück näher: Die Mundgesundheit über den gesamten Lebensbogen hinweg zu sichern. Vom Lebensbeginn – mit den Rege- lungen zu Früherkennungsuntersuchungen, die dazu beitragen, die frühkindliche Karies auf breiter Front zu reduzieren – bis zum Lebensende. „Initial war rückblickend die Stärkung der aufsuchenden Betreuung. Und zwar, indem wir sie aus der Notfallversor- gung in die Regelversorgung bringen – bedarfsgerecht und inklusive Prävention“, bilanziert Eßer. „Dieses Leuchtturmprojekt haben wir initiiert und erfolgreich realisiert: Pflegebedürftige und Menschen mit Be- hinderung haben jetzt Anspruch auf eine adäquate zahnärztliche Behandlung und Vorsorge – und damit eine bessere Mund- gesundheit und mehr Lebensqualität! Die KZBV hat ihr zentrales Ziel, diesen Men- schen eine Teilhabe an der Versorgung zu ermöglichen, erreicht.“ ck Die KZBV hatte sich dafür stark gemacht, dass die Leistungen möglichst zeitnah in die Versorgung kommen und zugleich auf ein schlankes Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im Bewer- tungsausschuss gedrängt. Nachdem die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA im Oktober 2017 die Umsetzung der Erstfassung der ‚Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Be- hinderungen‘ maßgeblich vorangetrieben hatte, folgte das Verfahren im Bewertungs- ausschuss. Dort legen die KZBV und der GKV-Spitzenverband die BEMA-Positionen fest, die für die Abrechnung von vertrags- zahnärztlichen Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dienen. Die hier erzielten Bewertungen gewähr- leisten, dass die neuen Leistungen in der Praxis und im Rahmen der aufsuchenden Betreuung wirtschaftlich erbracht werden können. Ziel war, die Versorgung im Rah- men der aufsuchenden häuslichen Betreuung durch die Aufwertung entsprechender Positionen im BEMA zu stärken und sicher- zustellen, dass der Abschluss beziehungs- weise die Fortführung von Kooperations- verträgen mit Pflegeeinrichtungen für Praxen weiter gefördert werden. Derzeit gibt es bundesweit mehr als 3.700 solcher Verträge. Die Zahl zahnärztlicher Haus- und Heimbesuche lag im Jahr 2017 bei rund 923.000. Von der Ausarbeitung bis zur Implementierung D AS GESETZ Bevor Marianne M. zurück ins Altersheim gebracht wird, kümmern sich Betreuerin Elke B. und ZFA Sükran Güner noch einen Moment im Wartezimmer um sie. Der Praxis- besuch und die vielen unbekannten Gesichter – einschließlich Fotograf – waren für sie ein aufregendes Erlebnis. Fotos: zm_mg 38 § 22a

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