Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1068) der Versorgung von Millionen von Patientin- nen und Patienten“, stellt Eßer fest. „Als stimmberechtigte Trägerorganisation wird die KZBV die Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss weiter aktiv mitgestalten. Mitentscheidende Aspekte der Erfahrung von Zahnärzten und der Erwartungen von Patienten werden dabei den nötigen Stellen- wert bekommen.“ Die KZBV hatte auf dem Deutschen Zahn- ärztetag im November 2017 gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihr neues Versorgungskonzept zur Behandlung parodontaler Erkrankungen vorgestellt. Es basiert auf international anerkannten wis- senschaftlichen Erkenntnissen, berücksichtigt den medizinischen Fortschritt und soll die derzeitig geltende Behandlungsstrecke im GKV-System aktualisieren. Damit wären die Voraussetzungen für eine wirksame Be- kämpfung der Parodontitis geschaffen. nb Laut IQWiG-Abschlussbericht gibt es in- zwischen für sechs Therapieansätze einen Hinweis oder Anhaltspunkte für einen (höheren) Nutzen, meist in Hinblick auf den sogenannten Attachmentlevel. Beim Vorbericht waren es lediglich zwei Behand- lungsarten gewesen. Das Bewertungs- ergebnis fällt nun deutlich besser aus, weil dem Institut zusätzliche Studien zur Verfü- gung standen und weitere Auswertungen möglich waren. Mehr Studienergebnisse verwertbar: In den Abschlussbericht konnten die Wissen- schaftler zum einen zusätzliche rando- misierte kontrollierte Studien (RCT) einbe- ziehen. Zum anderen konnten sie Daten aus bereits eingeschlossenen Studien erst- mals verwerten. Möglich war das aus zwei Gründen: Bei der Recherche zum Vor- bericht hatte das IQWiG eine ganze Reihe von Studien identifiziert, die die passende Fragestellung untersuchten. Allerdings waren die Ergebnisse in der Art, wie sie in den Publikationen dargestellt waren, bei vielen Studien nicht für die Nutzen- bewertung verwertbar. Für den Abschluss- bericht konnte das nachträglich korrigiert werden. Grundlage dafür war ein be- stimmter statistischer Faktor, den ein Team der Universität Greifswald eigens für diesen Zweck aus einer seiner epidemiologischen Studien berechnete. Auswertung der Daten zum Attachment- level nun möglich: In der mündlichen Erör- terung konnten sich Institut und externe Fachleute zudem darauf verständigen, wo die Schwelle liegt, ab der ein Behand- lungseffekt als gesundheitlich relevant einzuschätzen ist. Dieser Schwellenwert erlaubte es, Ergebnisse aus einer großen Zahl weiterer Studien zum Endpunkt Attachmentlevel einzubeziehen. Unter Attachment versteht man die „Anhef- tung“, die den Zahn im Kiefer verankert. Der Attachmentlevel gibt an, in welchem Ausmaß der Zahnhalteapparat erhalten oder zerstört ist. Relevante Unterschiede bei sechs Behand- lungsarten: Aussagekräftige Studiendaten, die gesundheitlich relevante Unterschiede in den Behandlungsergebnissen zeigen, gibt es nun zu insgesamt sechs Therapie- ansätzen, beim Vorbericht waren es nur zwei gewesen. Und bei diesen beiden hatte das Institut jeweils einen Anhaltspunkt ab- leiten können, was besagt, dass die Aussage- sicherheit relativ niedrig ist. Im Abschluss- bericht bescheinigt das IQWiG dagegen vier Therapien einen Anhaltspunkt, zwei weiteren sogar einen Hinweis auf einen (höheren) Nutzen. Konnte zunächst fast ausschließlich der Endpunkt Gingivitis, also Zahnfleischentzündung, beurteilt werden, ist das nun auch für alle Studien beim Attachmentlevel möglich. GMT : Hinweis statt Anhaltspunkt für Nut- zen: Verbessert hat sich das Bewertungs- ergebnis insbesondere bei der geschlos- senen mechanischen Therapie (GMT) im Vergleich zu keiner Behandlung. Bei der GMT werden Zahnstein und Bakterien mit geeigneten Instrumenten aus den Zahn- fleischtaschen entfernt und die Wurzel- oberflächen geglättet. Hier sieht das IQWiG angesichts des höheren Attach- mentgewinns nun einen Hinweis auf einen Nutzen, im Vorbericht war es noch ein Anhaltspunkt gewesen. Kombiniert mit einer systemischen Antibiotikatherapie sind die Behandlungsergebnisse besser als bei einer alleinigen GMT. Auch hier ist das Attachmentlevel ausschlaggebend für den Hinweis auf einen höheren Nutzen. Bei lokal verabreichten Antibiotika sind dagegen keine Unterschiede zwischen den Studienarmen erkennbar. Chirurgische Maßnahmen ohne Vorteil: Jeweils einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen lassen vier weitere Ver- gleiche erkennen, wobei Laserbehandlung und ein spezielles fotodynamisches Ver- fahren sowie Mundhygiene-Schulungen zum Einsatz kommen, meist zusätzlich zur GMT. Lediglich bei der chirurgischen Taschenelimination (CTE) manifestiert sich in den Studienergebnissen ein Nachteil (geringerer Nutzen) der Behandlung. Das gilt für die Kombination mit der GMT gegenüber der GMT allein. Weiterhin kaum Daten zu Zahnverlust oder Nebenwirkungen: Auch die neu ver- fügbaren Daten, aus denen sich Aussagen zu Nutzen oder Schaden ableiten lassen, beziehen sich ausschließlich auf „Gingivi- tis“ und „Attachmentlevel“. Zu wichtigen anderen Kriterien, wie etwa Zahnverlust, Nebenwirkungen der Behandlung oder Lebensqualität enthalten die Studien nur vereinzelte Angaben. Und weiterhin gibt es keine Evidenz zur strukturierten Nach- sorge in Form von Unterweisungen zur Mundhygiene und einer regelmäßigen instrumentellen Reinigung. Für 2018 ist jedoch die Publikation einer wahrschein- lich maßgeblichen, mit über 1.800 Teil- nehmern auch relativ großen Studie angekündigt (Improving the Quality of Dentistry, IQuaD). Das Institut könnte dann diese Daten ergänzend bewerten. Quelle: IQWiG „Vorteil bei weiteren Therapieansätzen“ IQWiG meldet 44 Politik

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=