Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10
zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1083) Es kommt eine Qualitätsprüfung im Einzel- fall. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bestimmte Dokumentationen von Zahn- ärzten im Rahmen der entsprechenden QB- Richtlinie zu prüfen sind. Ein Qualitätsgremium wird von der KZV eingerichtet. Es berät die KZV fachlich hin- sichtlich der Bewertung der zur Prüfung ein- gereichten Behandlungsdokumentation und gibt eine Bewertung an die KZV ab. Zusammen für alle Qualitätsbeurteilungs- themen werden pro Jahr bundesweit höchs- tens sechs Prozent aller Vertragszahnärzte einer Qualitätsprüfung unterzogen. Der G-BA evaluiert diese Höchstgrenze fünf Jahre nach Vorliegen des ersten Qualitätsberichts. Jährlich werden nach dem Zufallsprinzip per Stichprobe mindestens ein Prozent bis höchstens vier Prozent aller Zahnärzte ausge- wählt, die die zu überprüfenden Leistungen bei mindestens zehn Patienten innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet haben. Zahnärzte, bei denen die Prüfung keine Auffälligkeiten ergaben, werden für die ent- sprechende QB-Richtlinie für vier Jahre nicht mehr geprüft. Zahnärzte, bei denen die Prüfung geringe Auffälligkeiten ergaben, werden für zwei Jahre ausgenommen. Zu den Unterlagen, die der geprüfte Zahn- arzt gegebenenfalls einreichen muss, gehören: schriftliche Dokumentationen (Befunde, indi- kationsgerechte Therapie), bildliche Doku- mentationen (Röntgenbilder oder Fotos) und Modelle zur diagnostischen Auswertung und Planung. Die Bewertung erfolgt in drei Stufen: - keine Auffälligkeiten – Kriterien erfüllt. - geringe Auffälligkeiten – Kriterien nicht voll- ständig erfüllt. - erhebliche Auffälligkeiten – Kriterien nicht erfüllt. Die KZV entscheidet über mögliche Maß- nahmen nach der Überprüfung. Als mögliche Maßnahmen kommen als Folge abgestuft in Betracht: ein schriftlicher Hinweis, eine münd- liche Beratung, die Aufforderung zur gezielten Fortbildung, eine strukturierte Beratung mit Zielvereinbarung und eine problembezogene Wiederholungsprüfung sowie die Einleitung anderer Verfahren gemäß § 75 Absatz 2 in Ver- bindung mit § 81 Absatz 5 SGB V. Die KZVen berichten die Ergebnisse der Prüfungen jedes Jahr an die KZBV. Die KZBV berichtet an den G-BA. Quelle: Qualitätsprüfungsrichtlinie vertrags- zahnärztliche Versorgung, 21.12.2017, in Kraft seit 1.4.2018 Was passiert, wenn ich geprüft werde: DAS DGZI E-LEARNING CURRICULUM IMPLANTOLOGIE Starten Sie jederzeit mit den 3 E-Learning Modulen 3 E-Learning Module + 3 Pflichtmodule + 2 Wahlmodule BIS ZU 160 FORTBILDUNGS- PUNKTE Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V. Geschäftsstelle: Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf Tel.: 0211 16970-77 | Fax: 0211 16970-66 | sekretariat@dgzi-info.de | www.dgzi.de Z Anatomiekurs mit praktischen Übungen am Humanpräparat Dresden Prof. Dr. Werner Götz Dr. Ute Nimschke 3 E-Learning Module 3 Pflichtmodule 2 Wahlmodule X Allgemeine zahnärztliche und oralchirurgische Grundlagen Y Implantologische Grundlagen I Z Implantologische Grundlagen II X Spezielle implantologische Prothetik Berlin Prof. Dr. Michael Walter Priv.-Doz. Dr. Torsten Mundt Y Hart- & Weichgewebs- management Ort wird individuell bekannt gegeben DGZI-Referenten X Sedation – Conscious sedation for oral surgery 1 Speicher Y Bonemanagement praxisnah 2 – Tipps & Tricks in Theorie und Praxis Essen Z Problembewältigung in der Implantologie – Risiken erkennen, Komplikationen behandeln, Probleme vermeiden. Essen [ Laserzahnheilkunde & Periimplantitistherapie (Laserfachkunde inklusive!) Freiburg im Breisgau \ Implantologische und implantatprothetische Planung unter besonderer Berücksichtigung durchmesser- und längenreduzierter Implantate (Minis und Shorties) Ort wird individuell bekannt gegeben ] Hart- und Weichgewebsmanagement Konstanz ^ DVT-Schein 3 & Röntgenfachkunde (DVT-Schein inklusive!) Köln – EuroNova Arthotel 1 : Aufgrund der Spezifik und des Aufwandes für diesen Kurs zahlen Sie eine zusätzliche Gebühr von 200,– Euro. 2 : Für diesen Kurs ist eine Zuzahlung von 250,– Euro zu entrichten. 3 : Aufgrund der Spezifik und des Aufwandes für diesen Kurs zahlen Sie eine zusätzliche Gebühr von 400,– Euro. 59
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