Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1154) § 22a – So wird es ein Erfolg! Zum Beitrag „Neue präventive Leistungen für AuB-Patienten: Ab 1. Juli gilt § 22a“, zm 10/2018, S. 32–38 Die Alterszahnheilkunde ist gerade im Hinblick auf unsere demografische Entwicklung ein bedeutungsvoller Behandlungs- aspekt und steht unter einem hohen Erfolgsdruck. Dennoch wird das Potenzial dieses wich- tigen Bereiches nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft. Kolle- gen berichten immer öfter über ihre unbefriedigenden Erfahrun- gen. Die Zahl der Kooperations- verträge steigt nur langsam bei fraglicher Effektivität. Zahlreiche Experten der Alterszahnheilkunde sind frustriert. Abhilfe soll nun die verstärkte Ausbildung in der Alterszahnheilkunde bringen. Glaubt man wirklich, wenn eine kleine Zahl von engagierten Experten die gesteckten Ziele nicht erreicht, dass sich der Erfolg einstellen wird, wenn nur die Zahl der Experten erhöht wird? Ich halte es für einen Trug- schluss. Unter Umständen kann dann sogar eine steigende Zahl frustrierter Kollegen den Zielen Quelle: zm jameda – auf Sand gebaut! Zum Beitrag „Der zufriedene Patient ist die nachhaltigste Empfehlung“, zm 10/2018, S. 16. Nach dem Urteil gegen die Profillöschung bei jameda 2014 erklärte Wolfgang Büscher, Vor- sitzender Richter des Bundes- gerichtshofes und zuständig in der Angelegenheit, ausdrück- lich, dass der Werbe-Aspekt des Portals unberücksichtigt geblie- ben war. In einer juristischen Fachzeitschrift, deren Heraus- geber er auch ist – GRUR Prax – veröffentlichte er daraufhin einen langen, grundlegenden Artikel zum Thema „ Soziale Medien, Bewertungsplattformen & Co“. Er kommt in Kapitel 3 (S. 8ff) zu dem Ergebnis, dass bei Bewertungsportalen mit Präsentations- und Werbe- möglichkeiten – genau das ist jameda – das Gesetz gegen un- lauteren Wettbewerb Anwen- dung findet und dass der Internetdienstleister in solchen Fällen auch lauterkeitsrechtlich haftet. Deshalb dürfen bei diesen Kombinations-Portalen Profile nicht ohne ausdrückliche Genehmigung aufgestellt wer- den. Unter asymmetrischen Bedingungen wiegt das Recht auf informationelle Selbst- bestimmung mehr als die Kommunikations-Freiheit des Portalbetreibers. Eine Zwangs- rekrutierung hat also zu unterbleiben und kann Scha- denersatz-Forderungen nach sich ziehen. Die Kölner Der- matologin Astrid Eichhorn hatte aber nicht deshalb ge- klagt. Sie sah völlig zu Recht ihre Persönlichkeitsrechte ver- letzt, durch das Einblenden von Profilen zahlender jameda- Kunden in ihrem eigenen Profil. Dass diese zahlende Konkurrenz in der Regel auch die besseren Bewertungsdurch- schnitte hatte, blieb bei diesem Urteil unberücksichtigt, denn das war nicht Gegenstand der Auseinandersetzung. Aber genau darum geht es. Die Wettbewerbsbehörde kann bedauerlicherweise nicht von Einzelpersonen angerufen wer- den, sehr wohl aber von der Ärzte- und Zahnärztekammer. Die ZEIT-Statistik mit 6.500 Fäl- len vom 18. Januar, beliebige Stichproben, die Analyse der schlecht bewerteten Ärzte und Zahnärzte innerhalb von jamedas Web-Page selbst, sprechen eine so klare und deutliche Sprache, dass die Kammern auf der Grund- lage von Wolfgang Büschers Artikel zwingend Klage bei der Wettbewerbsbehörde ein- reichen müssen. Das gehört zu ihren originären Aufgaben. Unterlassen sie das fahrlässig, dann fördern sie die bereits weit fortgeschrittene und flächen- deckende Täuschung von Pa- tienten und die Korrumpierung der Kollegenschaft nach dem Motto „Wer zahlt, gewinnt“. Solange jameda sein Werbe- portal nicht strikt von einem nicht-kommerziellen Bewertungs- portal – mit gleichen Spiel- regeln für alle Teilnehmer – trennt, kann von Neutralität auf keinen Fall die Rede sein. Die fragwürdige Kombination beider Portaltypen ist das Ge- schäftsmodell von jameda, die „manipulative Systemarchitek- tur“, wie die ZEIT das nennt. Der Wirtschaftsstatistik-Professor Walter Krämer in Dortmund hat gerade eine Master-Arbeit zum Thema ausgelobt. Sie wird die Arbeit von dem ZEIT-Redakteur Tin Fischer weiter vertiefen und wissenschaftlich fundieren. Auf deren Ergebnisse sollten wir aber nicht warten, denn es besteht Gefahr in Verzug. Der Ratschlag, man möge es sich doch gemütlich zu Hause einrichten, wenn gerade Ein- brecher in der Nachbarschaft aktiv sind – darauf läuft die Empfehlung des Vizepräsidenten der Berliner Zahnärztekammer, Dr. Michael Dreyer, im Grunde hinaus – ist gut gemeint. Besser wäre es, die Diebe zunächst unschädlich zu machen und sich erst dann wieder über zufriedene Patienten zu freuen, die in der Tat die beste Wer- bung für die eigene Praxis sind. So sollte es in Zukunft auch wieder sein. Dr. Peter Gorenflos, Berlin Foto: zm-mg 10 Leserforum
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