Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1265) in der Praxis erkennbar waren 6. Zahnarztnummer (unverschlüsselt) 7. Monat der Abrechnung 8. Fallnummer 9. Ausstellungsdatum des Behandlungsplanes 10. abgerechnete Gebührennummern des BEMA für Leistungen bei Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen einschließlich des Tages der Behandlung und ggf. des Zahnbezuges sowie gesondert abre- chenbare Kosten einschließlich Art der Kosten 11. abgerechnete zahntechnische Leistungen einschließlich deren Preise in EUR jeweils für das Eigen- und/oder Fremdlabor 12 abgerechnete Materialien einschließlich Materialbezeichnung und Preis in EUR 13. Kosten der Behandlung (Fallwert in Punkten oder EUR nach Prü- fung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit durch die KZV) (2) Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse eine Gesamtrechnung, bestehend aus: 1. Fallzahl 2. Punktsummen und jeweils gültigem Punktwert 3. Summen in EUR getrennt nach Kosten für das Fremdlabor und Ei- genlabor sowie der gesondert abgerechneten Kosten 4. Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag errechnet aus 2. und 3.) 5. Teilrechnungen für besondere Personenkreise nach Kennzeich- nung 4, 6, 7, 8 und 9 auf dem Versicherungsnachweis (analog zu 1. bis 4.) 6. Teilrechnungen nach dem Status M, F, R und für fehlenden Status (analog zu 1. bis 4.) 7. Datum der Rechnungsstellung § 4 Art und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für kieferorthopädische Leistungen (1) ¹Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse je Behandlungsfall ei- nen Datensatz mit dem Nachweis der von jedem Vertragszahnarzt und jeder zahnärztlich geleiteten Einrichtung abgerechneten Leis- tungen (Einzelfallnachweis). ²Dieser enthält folgende Angaben: 1. KZV-Nummer 2. Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkassen 3. Krankenversichertennummer 4. bei Ersatzverfahren Name, Vorname und Geburtsdatum des Versi- cherten 5. Versichertenart und besondere Personengruppe entsprechend der Kennzeichnung auf dem Versicherungsnachweis, sofern diese Daten in der Praxis erkennbar waren 6. Zahnarztnummer (unverschlüsselt) 7. Abrechnungsquartal 8. Leistungsquartal 9. Fallnummer 10. Ausstellungsdatum des Behandlungsplanes bzw. des Verlänge- rungsantrages, Datum des Beginns und des Endes der Behandlung 11. Abschlagskennzeichen (Regel-, Früh-, Verlängerungsbehand- lung) und -nummer oder Leerquartalskennzeichen oder Notfallver- tretungskennzeichen oder Kennzeichen falls nur Diagnostik bzw. Ein- zelmaßnahmen außerhalb der KFO-Behandlung 12. Begleitleistungen bzw. Einzelmaßnahmen außerhalb der KFO-Be- handlung (abgerechnete Gebührennummern für konservierend-chi- rurgische Leistungen einschließlich FU/IP des BEMA, der GOÄ ein- schließlich des Tages der Behandlung und ggf. des Zahnbezuges, bei Füllungen einschließlich der Angabe der Füllungslage, gesondert ab- rechenbare Kosten einschließlich Art der Kosten) 13. Kosten der Begleitleistungen (in Punkten oder EUR) 14. abgerechnete Gebührennummern des BEMA für kieferorthopädi- sche Leistungen einschließlich eines Kennzeichens für nicht geneh- migungspflichtige außerplanmäßige Leistungen (ggf. mit Zahnbe- zug) und deren Punktsumme mit Angabe des Punktwertes 15. abgerechnete zahntechnische Leistungen einschließlich deren Preise in EUR jeweils für das Eigen- und/oder Fremdlabor 16 abgerechnete Materialien einschließlich Materialbezeichnung und Preis in EUR 17. Kosten der kieferorthopädischen Leistungen, errechnet aus 14., 15. und 16. sowie Kassen- und Versichertenanteile einschließlich des zugrundeliegenden Kassenzuschusses in Prozent 18. Fallwert (Summe aus 13. und 17. in EUR nach Prüfung auf sach- lich-rechnerische Richtigkeit durch die KZV) 19. Kennzeichen für spezielle Abrechnungsverträge (2) Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse eine Gesamtrechnung, bestehend aus: 1. Fallzahl 2. Punktsummen und jeweils gültigem Punktwert, getrennt nach kie- ferorthopädischen, individualprophylaktischen/Früherkennungs- maßnahmen und konservierend-chirurgischen Leistungen 3. Summen in EUR getrennt nach Kosten für das Fremdlabor und Ei- genlabor sowie der gesondert abgerechneten Kosten 4. Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag, errechnet aus 2. und 3.) 5. Teilrechnungen für besondere Personenkreise nach Kennzeich- nung 4, 6, 7, 8 und 9 auf dem Versicherungsnachweis (analog zu 1. bis 4.) 6. Teilrechnungen nach dem Status M, F, R und für fehlenden Status (analog zu 1. bis 4.) 7. Datum der Rechnungsstellung § 5 Art und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für PAR-Leistungen (1) ¹Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse je Behandlungsfall ei- nen Datensatz mit dem Nachweis der von jedem Vertragszahnarzt und jeder zahnärztlich geleiteten Einrichtung abgerechneten Leis- tungen (Einzelfallnachweis). ²Dieser enthält folgende Angaben: 1. KZV-Nummer 2. Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkassen 3. Krankenversichertennummer 4. bei Ersatzverfahren Name, Vorname und Geburtsdatum des Versi- cherten 5. Versichertenart und besondere Personengruppe entsprechend der Kennzeichnung auf dem Versicherungsnachweis, sofern diese Daten in der Praxis erkennbar waren 121
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