Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1157) Richtigstellung Zahnreport 2018: Auch außerhalb der Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen berücksichtigt! Zum Editorial „Reform für besse- re Zähne im Pflegeheim verfehlt Ziel“, zm 09/2018, S. 3. Prof. Dr. Michael Walter und Dr. Michael Rädel weisen als Mitautoren des BARMER Zahn- reports 2018 darauf hin, dass die unter dem Abschnitt „Pro- blem Methodik“ dargestellte Sachlage unzutreffend ist. Im Originaltext hieß es: „Aus dem Barmer Report geht hervor, dass Zahnärzte keine bzw. nur wenige therapeuti- sche Leistungen im Pflegeheim anbieten. Stimmt. Denn vor Ort ist diese meist gar nicht möglich. Die Pflegebedürfti- gen, die in die Zahnarztpraxis transportiert werden, um dort behandelt zu werden, gelten dann nämlich als normale Pa- tienten. Sie tauchen in diesen Statistiken nicht mehr auf.“ Richtigstellung Prof. Walter, Dr. Rädel: Diese Darstellung der Metho- dik ist falsch. Für den Zahnre- port 2018 standen vollständige versichertenbezogene Abrech- nungsdaten zur Verfügung. Daher wurden auch die Leis- tungen in Zahnarztpraxen und nicht nur die Leistungen in den Pflegeeinrichtungen berück- sichtigt. Die Inanspruchnah- men der Gebührennummern für Besuche stiegen in der Sum- me zwischen 2013 und 2016. Trotzdem wurde zwischen 2012 und 2016 praktisch keine Zunahme der Inanspruchnah- men von weiteren Leistungen inklusive Therapieleistungen festgestellt. Wir halten diese Richtigstellung für erforderlich, da sie eine Kernaussage des Zahnreports berührt. Prof. Dr. Michael Walter Dr. Michael Rädel Poliklinik für Zahnärztliche Pro- thetik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden 13

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