Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1147) Man sagt insbesondere Deutschen ja nach, dass ihnen die Beachtung von Gesetzen und Regeln sehr wichtig ist. Ehrlich: Das stimmt! Das gipfelt dann in dem Bonmot, dass wir immer erst fragen, ob denn etwas auch erlaubt – wohlgemerkt nicht verboten – sei, bevor wir etwas tun … Wenn wir davon ausgehen, dass dieser Wesenszug vorhanden ist, dann ist das, was mit dem 25. Mai 2018 auf alle Europäer zukommt, für den Gefühls- haushalt der Deutschen mit das Schlimmste, was so passieren kann: Die EU-Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) wird scharf ge- stellt – leider ohne klare Regelungen in vielen Bereichen der nationalen Gesetzgebung. Grundsätzlich ist eine Regelung, die den Datenschutz und damit die digitale Identität des Bürgers (mehr) schützt, positiv zu sehen. Allerdings sollten alle Beteiligten wissen, woran sie sind, was zu tun und was zu lassen ist. Zwar hatte die Politik zwei Jahre Zeit, die aus Brüssel vorgegebenen Regeln in deutsches Recht zu überführen. Passiert ist leider nur wenig, so dass es an Konkretem mangelt. Wundert es da, dass in Verbindung mit den exorbitanten Summen, die als Straf- zahlung bei Zuwiderhandlung – Höchststrafe 20 Millionen oder 4% des Umsatzes – im öffentlichen Raum kursieren, es zu Panik- attacken bei all denen kommt, die persönliche Daten zum Beispiel ihrer Patienten erheben, verarbeiten und diese auch logischerweise speichern müssen? Leider schreibt sich auch hier eine Gesetz- gebungspraxis fort, die erst durch die Aus- legung der Gerichte zu einer Nachvollzieh- barkeit und Einschätzbarkeit für den Bürger wie auch für die Wirtschaft gelangt. Nun betrifft die Unsicherheit nicht nur nieder- gelassene Heilberufler und all die Klein- und Großunternehmen, die man gemeinhin als Wirtschaft bezeichnet, sondern auch Behör- den und – man höre und staune – sogar die Presse. Bisher galt für die Presse gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz das Presse- oder Medienprivileg. Meinungsfreiheit und öffentliche Meinungsbildung genossen den Vorrang vor den strikten Regelungen des Datenschutzes. Nun ist es aber nicht so, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung auch in diesem Bereich in nationales Recht eingegriffen und Vorgaben gemacht hätte. Vielmehr wurde den nationalen Gesetz- gebern in § 85 anheimgestellt, „… den Konflikt zwischen Datenverarbeitung und Meinungsäußerung in einer sachgerechten Weise zu lösen, …“. Die Bundesregierung hätte dieses regeln können, tat sie aber nicht. Auf Ebene der Landesparlamente existierten zum Stichtag noch keine Anpas- sungsgesetze. Und nun? Alles kein Grund, sich graue Haare wachsen lassen. Denn in einem bemerkenswerten Interview mit „Zeit online“, das ich Ihnen zum Nachlesen empfehlen möchte*, hat die für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, V Č ra Jourová, verlauten lassen, dass selbst sie die Regeln der DSGVO umsetzen könne. Und das, obwohl sie sich nicht mit der Technik auskenne und deswegen sogar von ihren Kindern ausgelacht werde. Zitat aus dem Interview: „Zeit online: Aber die Höhe [der Strafe, Anm. der Red.] macht für kleine Websitebetreiber einen Unterschied. Müssen sie sich bei DSGVO-Verstoß auf eine Strafe von 50 Euro einstellen – oder auf 5.000 Euro? Jourová: Es gibt keine Mindestgrenze, das stimmt. Aber die Datenschutzbehörden sind dazu angehalten, angemessene Sank- tionen zu verhängen. Auch wenn ich persön- lich keine Befugnis über sie habe, habe ich sie gebeten, auch im Hinblick auf die anderen EU-Länder das Verhältnis zu beachten. Wir haben eine einheitliche Grundverordnung, jetzt sollten wir auch einheitliche Sanktionen verhängen. Zeit online: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Be- treiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen. Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken. Zeit online: Wir werden das genauso veröffentlichen. Jourová: Ja, ja. Machen Sie das. Ich werde Ihnen raten, dass sie sich auf ihren gesun- den Menschenverstand verlassen sollen.“ Zitat Ende. Tja … Gesunder Menschenverstand trifft auf drei Experten und fünf Meinungen. Und eine in Deutschland bestens funktionierende Abmahnindustrie. Umso wichtiger ist es für alle, die sich mit dem Thema noch nicht be- fasst haben, dies so schnell wie möglich zu tun. Infos aus erster Hand gibt es unter **. Oder Sie setzen sich schnellstmöglich mit einem der spezialisierten Anbieter zusammen. Oder Sie fragen Frau Jourová ... Foto: zm-Axentis.de DSGVO unklar? Fragen Sie per E-Mail Frau Jourová Dr. Uwe Axel Richter Chefredakteur * www.zeit.de/digital/datenschutz/2018–05/vera-jourova-eu- kommissarin-datenschutz-grundverordnung-dsgvo ** www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/datenschutz_zahnarzt.pdf www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/datenschutzleitfaden.pdf www.kbv.de/html/datensicherheit.php 3 Editorial

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