Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1178) Die Mehrheit aller Zahnarztpraxen in Deutsch- land wird von Freiberuflern geführt. Bei knapp 82 Prozent handelt es sich um Einzelpraxen, fast 16 Prozent sind Berufsausübungsgemein- schaften (BAG) mit zwei Inhabern. Der Anteil der BAG mit drei oder mehr Inhabern oder Kapitalgesellschaften beträgt nur etwas über 2 Prozent [KZBV-Jahrbuch 2017, S. 182]. Freiberuflichkeit bedeutet, dass zahnärztliche Leistungen nach bestem Wissen und Gewis- sen im Interesse des Patienten erbracht und von Zahnärzten persönlich und fachlich verantwortet werden. Die Praxis unterliegt dabei dem Wirtschaftlichkeitsgebot, ist aber in ihrer Zielsetzung nicht auf Gewinn- maximierung ausgerichtet. Neue unternehmerische Gestaltungsräume Mit der Ausweitung der unternehmerischen Gestaltungsräume für Zahnarztpraxen ver- ändert sich der Markt grundlegend. Zahn- ärzte können heute in MVZ unbegrenzt Kollegen anstellen und gleichzeitig ihren Zulassungsstatus behalten. So darf es nicht überraschen, dass es immer mehr Praxen gibt, deren jährliche Einnahmen mittler- weile die 10-Millionen-Marke übersteigen. Da MVZ auch als GmbH gegründet werden können, steht auch einer Beteiligung von Investoren nichts im Wege. Dies sind natürliche oder juristische Personen, die Geld in Zahnarztpraxen investieren, um daraus Gewinne zu schöpfen. Häufig wird das Geld verschiedener Investoren in einem Investmentfonds gesammelt. Dafür suchen professionelle Managementgesellschaften dann geeignete Anlagenobjekte aus, mit denen sie die notwendige Rendite erwirt- schaften sollen. Die Managementgesellschaft erwirbt im Auftrag und mit dem Geld der Investoren ein Krankenhaus, das an der kassenärzt- lichen Versorgung teilnimmt. Dies darf sich gemäß § 95 SGB V auch an MVZ (medizi- nisch und zahnmedizinisch) beteiligen oder solche betreiben. An MVZ GmbHs mit In- vestoren sind oft auch Zahnärzte beteiligt, jedoch in aller Regel als Minderheitsgesell- schafter und damit ohne beherrschenden Einfluss (Grafik 1). Wachstum ist nicht gleich Wachstum Seit gut einem Jahr kaufen Investoren über solche Konstrukte Praxen auf – mit zuneh- mender Intensität. Inzwischen haben sogar die ersten Investoren aufgekaufte Praxen an andere Investoren weiterverkauft. Viele der Investoren verfügen über medizinisches Know-how und über entsprechende Er- fahrungen mit Praxisketten im Ausland. An dieser Stelle sei auf einen sensiblen Punkt hingewiesen: Hier treffen zwei Welten auf- einander, die Wachstum unter Umständen aus zwei völlig verschiedenen Perspektiven begreifen. Da steht auf der einen Seite der Wachstum im Dentalmarkt (Teil 1) Was Investoren wollen Der professionelle Blick des Investors auf eine Zahnarztpraxis kreist um Begriffe wie Anlageobjekt, Rendite, Patienten-Ertrag und Wiederverkaufspreis. Foto: Tran-Photography - Fotolia.com Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 wächst die Zahl der zahnärzt- lichen MVZ. Ein Trend, der sich mit den durch das Bundessozialgericht 2017 erweiterten Gründungsmöglichkeiten noch verstärkt hat. Diese für klassische Freiberufler völlig neuen Rahmenbedingungen bieten mutigen, unternehmerisch denkenden Zahnärzten Freiräume – rufen aber auch Investoren auf den Plan. Steuerberater Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff beleuchtet in diesem Beitrag, welche Konzepte Investoren verfolgen. 34 Praxis
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