Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1226) 5.3 Duale Thrombozytenaggregationshemmung Häufig werden bei Patienten (wie nach Stentimplantation) zwei Thrombozytenaggregationshemmer (vor allem Acetylsalicylsäure und ein Thienopyridin) eingesetzt. Acetylsalicylsäure wird hier lebenslang rezeptiert. Die Thienopyridine werden bei unbeschichteten, „bare metal“-Stents zusätzlich für vier Wochen und bei beschichteten, „drug eluting“-Stents für mindestens sechs Monate empfohlen [31]. Bei Patienten mit einem akuten Koronarsyndrom erfolgt die duale Thrombozytenaggregationshemmung mit Ticagrelor grundsätzlich für zwölf Monate. Generell bleibt eine Verlängerung der Einzelfall- entscheidung vorbehalten [28]. Dies kann wiederum auch nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen zu erheblichen postoperativen Blutungskomplikationen führen [21]. Das wichtigste Risiko für das Eintreten einer Stentthrombose (Hazard Ratio von 89,9), die in bis zu 75 Prozent der Fälle einen letal verlaufenden Myokardinfarkt zur Folge hat, ist das Absetzen der dualen Thrombozytenaggregations- hemmung [9, 32]. Bei Patienten mit einem frisch implantierten Stent führte das Absetzen der Thrombozytenaggregation zu einer Mortalitäts- steigerung von 20 bis 40 Prozent [33]. Daher sollten elektive zahn- ärztliche Eingriffe erst nach Beendigung der dualen Thrombozyten- aggregation stattfinden [31]. Selbst im Notfall ist die antiaggregato- rische Medikation nicht zu verändern. Hier können Thrombozyten- konzentrate, Desmopression und/oder Antifibrinolytika Anwendung finden [9], wobei diese wiederum die Gefahr einer Thrombose erhöhen. Das Verwenden von hämostyptischen Maßnahmen, wie Nähten, der Applikation von Tranexamsäure und lokalem Druck hat bereits gute Ergebnisse in der Vermeidung von Blutungskomplikationen gezeigt [34]. 6. Tripletherapie Ist, beispielsweise bei Vorhofflimmern, eine dauerhafte orale Anti- koagulation notwendig und erfordert die begleitende koronare Herzkrankheit (bei 20 bis 30 Prozent der oral antikoagulierten Patien- ten [35]) eine Stentintervention, wird eine Tripletherapie mit oraler Antikoagulation und dualer Thrombozytenaggregationshemmung benötigt, die das Blutungsrisiko signifikant steigert [28]. Es ist davon auszugehen, dass hier die Handlungsempfehlungen für die zahnärztliche Chirurgie analog zur dualen Thrombozytenaggrega- tionshemmung sind. Tripletherapie 3 Auch bei Notfalleingriffen soll die Tripletherapie weiter appliziert werden. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Duale Thrombozytenaggregationshemmung 1 Eine duale Anti-Aggregation soll für zahnärztlich-chirurgische Eingriffe nicht ohne hausärztliche Rücksprache abgesetzt werden. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Duale Thrombozytenaggregationshemmung 2 Elektive Eingriffe sollen verschoben werden, bis die duale Anti- Aggregation nicht mehr indiziert ist. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Duale Thrombozytenaggregationshemmung 3 Auch bei Notfalleingriffen soll die duale Thrombozytenaggre- gationshemmung weiter appliziert werden. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Duale Thrombozytenaggregationshemmung 4 Zeitnah durchzuführende zahnärztlich-chirurgische Eingriffe bei Patienten unter dualer Anti-Aggregation sollen unter guter Nachsorgemöglichkeit beziehungsweise stationären Kautelen durchgeführt werden. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Tripletherapie1 Eine Tripletherapie soll für zahnärztlich-chirurgische Eingriffe nicht ohne hausärztliche Rücksprache abgesetzt werden. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 Tripletherapie 2 Elektive Eingriffe sollen verschoben werden, bis die Tripletherapie nicht mehr indiziert ist. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 12/12 82 Leitlinie Antikoagulantien

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