Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1229) 8.2 Rücksprache mit dem behandelnden Hausarzt oder mit dem behandelnden Kardiologen Primär obliegt es dem Zahnarzt, die Möglichkeiten, durch lokale Maßnahmen eine suffiziente Blutstillung zu erreichen, zu bewerten. Hausärzte können primär zwar das Risiko für thrombembolische Komplikationen, nicht aber den Umfang des zahnärztlichen Eingriffs einschätzen [36]. Es reicht bei der Rechtfertigung entstandener Komplikationen nicht aus, den Vorgaben des Hausarztes oder des behandelnden Kardiologen gefolgt zu haben; auch der Zahnarzt hat hier einen Teil der professionellen Verantwortung [36, 39]. Wenn das Nachblutungsrisiko hoch eingeschätzt wird, sollte vorab Kontakt zum Hausarzt oder zum behandelnden Kardiologen aufgenommen werden. 8.3 Labor Ein INR > 4 resultiert in einem inakzeptabel hohen Risiko für post- operative Blutungsereignisse [1, 40], das Unterschreiten des thera- peutischen INR-Werts (Tabelle 3) ist wiederummit einem erheblichen Risiko für thrombembolische Ereignisse verbunden. Die Hemmung der Blutgerinnung durch NOAKs und Thrombozytenaggregations- hemmer ist nur durch spezielle Laboruntersuchungen zu bestim- men. Zu der individuellen Bestimmung der INR verweisen wir auf die entsprechende Leitlinie der DEGAM. 8.4 Aufklärung Selbst unter Beibehaltung aller Vorsichtsmaßnahmen ist bei Patienten unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung von einer, wenn auch nur gering erhöhten, Nachblutungsrate nach oralchirurgischen Eingriffen auszugehen [1, 30, 34]. Rücksprache mit dem behandelnden Hausarzt oder mit dem behandelnden Kardiologen 1 Bei Rücksprache mit den Hausärzten oder Kardiologen soll durch den Zahnarzt erklärt werden, um welche Eingriffe und welches Blutungsrisiko es sich handelt. Empfehlungsgrad: A Expertenkonsens Starker Konsens: 13/13 Rücksprache mit dem behandelnden Hausarzt oder mit dem behandelnden Kardiologen 2 Die Notwendigkeit der Behandlung mit oralen Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmern sollte erfragt werden und gegebenenfalls im Sinne einer Nutzen-Risiko-Analyse ge- meinsam mit dem Hausarzt oder Kardiologen unter Adressierung der oben genannten Punkte evaluiert werden. Empfehlungsgrad: B Expertenkonsens Starker Konsens: 13/13 Labor 1 Bei Patienten mit Cumarinderivaten soll eine präoperative Bestimmung des INR (24–48 h vor dem Eingriff) erfolgen. Empfehlungsgrad: A Expertenkonsens Starker Konsens: 13/13 Labor 2 In Abhängigkeit des patienten-individuellen Blutungsrisikos und der Gerinnungssituation kann ein kürzeres Intervall zur Bestimmung des INR notwendig sein. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 13/13 Labor 3 Eine spezielle laborchemische Untersuchung der Gerinnungs- parameter bei Patienten unter NOAKs und Thrombozyten- aggregationshemmern vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen ist nicht sinnvoll. Empfehlungsgrad: A Level of Evidence 4 (LoE4) Starker Konsens: 13/13 Aufklärung 1 Die Patienten unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggre- gationshemmung sollen vor der Operation über mögliche Nach- blutungen, über Verhaltensmaßnahmen bei Blutung und über ein prolongiertes Nachsorgeintervall aufgeklärt werden. Empfehlungsgrad: A Expertenkonsens Starker Konsens: 13/13 Aufklärung 2 Für den Notfall soll dem Patienten eine Möglichkeit zur Nachsorge – auch außerhalb der regulären Sprechstunde – geboten werden. Empfehlungsgrad: A Expertenkonsens Starker Konsens: 13/13 85
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