Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1442) Anlage 14b Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband in der Fassung vom 25.04.2018 Datum des Inkrafttretens: 01.07.2018 A. Allgemeines 1. Die im vertragszahnärztlichen Bereich zur Anwendung kommenden, nachfolgend aufgeführten Vordrucke gelten inhaltlich und auch in der Gestaltung einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Der Vertragszahn- arzt darf nur die vertraglich vereinbarten Vordrucke verwenden. Bei der Verwendung von Vordrucken hat der Vertragszahnarzt darauf zu ach- ten, dass Vordrucke in ihrer jeweils gültigen Fassung verwandt werden. Dies gilt auch für die Vordrucke aus dem vertragsärztlichen Bereich, die im vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind. Die Bestellung der vertragszahnärztlichen Vordrucke und der vertragsärztlichen Muster, die auch im vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind, erfolgt auf der Ebene der Gesamtvertragspartner. Die Krankenkassen stellen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) die Vordrucke und Muster kostenfrei zur Verfügung. Der Behandlungsplan für Kieferge- lenkserkrankungen und Kieferbruch, der Heil- und Kostenplan für Zahn- ersatz (Teil 1 und Teil 2/Vordruck 3a und 3b), der kieferorthopädische Behandlungsplan, der Parodontalstatus, die Vordrucke für das vertrags- zahnärztliche Gutachterwesen und der Vordruck für die zahnärztliche Heilmittelverordnung können von der KZV oder dem Vertragszahnarzt mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Werden Vordrucke nach diesem Vertrag oder seinen Anlagen von der KZV oder dem Vertragszahnarzt mittels EDV erstellt, werden die Kos- ten von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Vordrucke sind maschinell auswertbar, d. h. beleglesefähig, zu erstellen. 2. Für die Bedruckung des Personalienfelds gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die anhand eines Musterbeispiels näher erläutert werden. Zeile 1: Krankenkasse bzw. Kostenträger (ab 27 Stellen kürzen) WOP: wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: leer Hinter dem Kassennamen wird eine zweistellige Nummer für eine eindeutige Zuordnung des Wohnorts der Versicherten zu den KZVen angegeben. Zeile 2: Nachname Zeile 3: Titel, Vorname, Namenszusatz, Vorsatzwort(e), Geburtsda- tum Zeile 4: Straßenname, Hausnummer Zeile 5: Ländercode, Postleitzahl, Ort, Versicherungsschutz-Ende (op- tional) Zeile 6: Kostenträgerkennung, Versicherten-Nr., Versichertenart, Be- sondere Personengruppe, DMP-Kennzeichnung (nur bei ärztlichen Mustern, bei zahnärztlichen Vordrucken immer leer), ASV-Kennzei- chen Im Statusfeld wird obligat die Versichertenart, optional die Besondere Personengruppe und optional das DMP-Kennzeichen gedruckt. Für das ASV-/TSS-Kennzeichen wird im vertragszahnärztlichen Bereich standardmäßig eine „00“ eingetragen. Zeile 7: Vertragszahnarztnummer, Vertragszahnarztnummer, Datum Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahn- arzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahn- arzt-Nr. [siehe Tabelle] 3. Die Verwendung von Vordrucken und Mustern außerhalb der ver- tragszahnärztlichen Versorgung ist unzulässig. 4. Die zur Durchführung der vertragszahnärztlichen Versorgung er- forderlichen Vordrucke und Stempel sind zur Verhütung missbräuch- licher Benutzung sorgfältig aufzubewahren. 5. Die Vordrucke sind vollständig, sorgfältig und leserlich auszufüllen, vom Zahnarzt mit dem Vertragszahnarztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen. Die Unterschrift darf nicht mittels roter Farbe erfolgen. 6. Bei der Ausstellung der Vordrucke kann auf die Verwendung des Vertragszahnarztstempels verzichtet werden, wenn dessen Inhalt an der für die Stempelung vorgesehenen Stelle bereits aufgedruckt ist. Schriftart: Courier (New), NLQ Zeichendichte: 10 Zeichen/Zoll 130 Bekanntmachungen
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