Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1443) Bei der Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen kann auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken, wenn die Erstellung der Abrech- nung mittels EDV erfolgt, der Inhalt des Vertragszahnarztstempels an der dafür vorgesehenen Stelle eingedruckt werden. 7. Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen können nur die Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) und 16 (Arzneiverordnungsblatt) ver- wendet werden. Das Ankreuzfeld „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“ auf Muster 1 bzw. „Unfall, Unfallfolgen“ auf Muster 4 ist nicht bei Ar- beitsunfällen, Berufskrankheiten usw. zu verwenden, sondern nur bei sonstigen Unfällen (z. B. Haus-, Sport-, Verkehrsunfällen). 8. Die Muster aus dem vertragsärztlichen Bereich sind jeweils unten rechts nummeriert, wobei zusätzlich der Monat und das Jahr ihrer Einführung bzw. ihrer letzten Änderung angegeben sind. Es gelten die nachfolgenden Druckvorschriften: Druckzeile 1 2 3 4 5 6 7 1 durch Leerzeichen getrennt 2 nur zulässig, wenn keine Straßenadresse vorhanden 3 Abzug nur, wenn Länge (Feld) > 0, d.h. falls Feld vorhanden Feld Krankenkasse bzw. Kostenträger WOP-Kennzeichen Nachname Titel Vorname Namenszusatz Vorsatz- wort(e) 1 Geburtsdatum Straßenname Hausnummer 1 alternativ: „Postfach“ Postfachnummer 1, 2 Wohnsitzländercode Postleitzahl Ort 1 alternativ: Items der Postfachadresse 1, 2 Versicherungsschutz Ende Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Versichertenart Besondere Personengruppe DMP-Kennzeichen (nur für Rezepte ansonsten „00“) ASV-/TSS-Kennzeichen Vertragszahnarzt-Nr. Datum des Ausdrucks bei zahnärztlicher Heil- mittelverordnung und ärztlichen Mustern 1, 2, 4, 16, 21 oder Karteneinlesedatum bei zahnärztlichen Vordru- cken, die das abgebildete Personalienfeld ent- halten (Ersatzverfahren: keine Angabe) Position 1–27 29–30 1–30 1–21 23–30 1–30 1–24 26–30 1–9 11–22 24–30 24 25–26 27–28 29–30 2–9 12–19 22–29 Druckvorschrift eGK ab 27 kürzen wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: leer ab 30 kürzen ab 21 kürzen Format TT.MM.JJ Länge Max (Straßenname) = 30 – [ Länge(Hausnummer) + 1 ] 3 Länge Max (Ort) = 24 – [ Länge(Wohnsitzländercode) + 1 ] 3 – Länge(Postleitzahl) – 1 Format MM/JJ 9-stellig (Institutionskennzeichen) linksbündig, 10-stellig Beim Arbeitgeber-Exemplar einer AU-Bescheinigung: 7 Leerzeichen wenn bei Ersatzverfahren unbekannt: „0“ } wenn einstellig mit führender „0“ wenn nicht vorhanden: „00“ immer „00“ 2-stellige KZV- und 6-stellige Zahnarzt-Nr. 2-stellige KZV- und 6-stellige Zahnarzt-Nr. Format TT.MM.JJ 131
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