Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1448) II. Eigenanteil Der Versicherte erhält vom Zahnarzt eine Rechnung über die angefal- lenen Kosten für die einzelnen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Regelversorgung und/oder Leistungen der gleichartigen Versorgung werden die Gesamtkosten abzüglich der festgesetzten Festzuschussbeträge ausgewiesen (Eigenanteil des Versicherten). Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der anders- artigen Versorgung werden die festgesetzten Festzuschussbeträge nicht von der Rechnungssumme abgezogen (Gesamtkosten). Der Rechnung an den Versicherten ist ein Exemplar der Rechnung des gewerblichen oder des Praxislabors über zahntechnische Leistun- gen und die Erklärung nach Anhang VIII der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (Konformitätser- klärung) beizufügen. Die Konformitätserklärung verbleibt beim Versi- cherten. Vordruck 9 – Zahnärztliche Heilmittelverordnung Beim Befüllen der Felder sind folgende Hinweise zu beachten: 136 Bekanntmachungen
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