Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1358) Ende Juli 2018 ist es soweit: Die KZBV startet in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ein Großprojekt – das neue Zahnärzte-Praxis- Panel, eine bundesweite Erhebung zur Wirtschaftslage in Zahnarztpraxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Und Ihre Mithilfe zählt! Rund 38.000 Praxen werden vom Zi an- geschrieben mit der Bitte, sich am ZäPP zu beteiligen: Angeschrieben werden alle Pra- xen, die in den Jahren 2016 und 2017 eine gleichbleibende Abrechnungsnummer hat- ten, also bei denen es keine Veränderung bei den Inhabern gab. Erinnerungsschreiben können folgen. Auf diese Weise soll ein möglichst großer Kreis an Teilnehmern an Zahnärzte-Praxis-Panel „Machen Sie mit!“ In den nächsten Wochen startet ein zahnärztliches Großprojekt: Das „Zahnärzte- Praxis-Panel (ZäPP)“. Es geht um eine bundesweite neue Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Um eine repräsentative Stichprobe für eine valide Datengrundlage zu erzielen, ruft die KZBV Zahnärzte zum Mitmachen auf. Wer teilnimmt, profitiert: Er bekommt ein individuelles Feedback über die betriebswirtschaftliche Situation in der eigenen Praxis. Ab Ende Juli startet das neue Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) eine bundesweite Erhebung zur Wirtschaftslage in Zahnarztpraxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahn- ärztliche Versorgung (Der QR-Code verweist auf die Webseite www.zäpp.de ). Foto: vinnstock Die KZBV-Erhebung erfolgt als Panel- erhebung: Das heißt, es wird eine möglichst gleichbleibende und aus- reichend große Gruppe von Zahnarzt- praxen jährlich über Praxis-, Kosten- und Leistungsstruktur befragt. Das soll durch eine externe und unabhängige Institution erfolgen. Ziel der Erhebung ist eine aussagekräftige, belastbare, valide und repräsentative Datengrund- lage. Dazu hatte die KZBV im August 2107 eine europaweite Ausschreibung vorgenommen. Den Zuschlag erhielt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Das Zi – Forschungsinstitut für die KBV und die KVen – führt seit dem Jahr 2008 bereits ähnliche Erhebungen für die Ärzteschaft und für Psychotherapeuten durch. Außerdem hat das Institut seit dem Jahr 2017 für die KZVen Baden- Würtemberg und Nordrhein eine zahnärztliche Praxis-Panel-Erhebung umgesetzt. Die Vertragslaufzeit für die Bundesebene ist zunächst auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 festgelegt. Das Zi ist nun dafür zuständig, die Erhebung vorzunehmen und die not- wendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es hält eine Versand- und Erfassungsstelle vor und bietet eine Treuhandverwaltung, ein Notar sorgt für die Auszahlung der Aufwandsent- schädigung. Liegen die Daten vor, er- folgt die Erstellung von Standardaus- wertungen auf KZV- und Bundesebene nach den Kriterien der Objektivität, Regionalität und Aktualität. Das Zi ist als wissenschaftliches For- schungsinstitut im Gesundheitswesen anerkannt. Durch die Einbindung einer Treuhandstelle, welche die Pseudony- misierung der Daten vornimmt, ist ein Höchstmaß an Datenschutz gewähr- leistet. Für das Zi wie auch für die KZBV ist eine Repersonalisierung von Daten ausgeschlossen. Panelerhebung und die Rolle des Zi Z ä PP 46 Politik

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