Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1360) Die Daten des zweiten Teils betreffen die zahnärztlichen Leistungen, die in der Praxis erbracht werden. Der dritte Teil, der in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Steuerberater ausge- füllt wird, gibt Auskunft über die Einnah- men- und Kostenstrukturdaten. Dazu stellt das Zi dem Steuerberater ein kostenloses Software-Tool zur vereinfachten, weitgehend automatisierten Bearbeitung der Daten- abfrage zur Verfügung. Die auf diese Weise übermittelten Daten werden zunächst von der Treuhandstelle des Zi (unter Einbindung eines Notars) entgegengenommen und pseudonymisiert. Hendges erläutert dazu: „Die Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten er- folgen anschließend in einer gesicherten und abgeschlossenen Datenstelle. Auswer- tungen können anschließend nur in anony- misierter und aggregierter Form von der zuständigen KZV und der KZBV abgerufen werden. Rückschlüsse auf einzelne Praxen sind so ausgeschlossen, strengste Anforde- rungen an Datenschutz und Datensicher- heit werden gewährleistet.“ Der Vorteil: Planungs- sicherheit für die Praxis Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig. Sie bringt Zahnarztpraxen eine Reihe von Vor- teilen – vor allem, was die Planungssicher- heit betrifft. Dazu gehört: Eine Aufwandsentschädigung: Teilneh- mende Zahnärzte erhalten 250 Euro pro Erhebung für die Einzelpraxis, 350 Euro pro Berufsausübungsgemeinschaft. Dazu muss der vollständig ausgefüllte und vom Steuer- berater testierte Fragebogen innerhalb der Rücksendefrist rechtzeitig an das Zi zurück- geschickt werden. Die Praxen erhalten darüber hinaus nach Abschluss der Erhebung individuelle kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als Praxisbericht und Chefübersicht klar strukturiert und aussage- kräftig aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Der Praxisbericht verschafft anhand von präzisen Zahlen – etwa zur Arbeitszeit oder zu den Praxiseinnahmen – einen schnellen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der jeweiligen Praxis. Diese Daten können direkt mit dem bundesdeutschen Durchschnitt verglichen werden. Diese Informationen sind als Kontroll- und Pla- nungsinstrument für die Praxis nutzbar. Mit der Chefübersicht kann zudem jeder Praxisinhaber eine Finanzplanung für die kommenden Jahre erstellen und dabei anhand konkreter Szenarien kalkulieren, wie sich zum Beispiel Investitionen oder Personalveränderungen auswirken. pr Mehr dazu auf der Webseite der KZBV unter www.kzbv.de/zaepp. Dort finden Sie alles Wissenswerte auch in einer FAQ-Liste zusammengestellt . Das ZäPP im Web ist für Sie und Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar. Weitere Informationen zu ZäPP können auch online auf der Webseite Ihrer KZV abgerufen werden. Für Rückfragen steht zudem während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder schicken Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen an: kontakt@ zi-treuhandstelle.de. Mehr zum Thema siehe Leitartikel von ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, S. 6. Wir wollen mit ZäPP eine aussage- kräftige Datengrundlage über die Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Ver- sorgung und über die wirt- schaftliche Entwicklung in den Zahnarztpraxen gewin- nen. Das betrifft vor allem die Kosten-, Einnahmen- und Versorgungsstrukturen. Denn: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber neue Kriterien für die Ver- gütungsveränderung ab dem Jahr 2013 geschaffen. Die strikte Grundlohnsummen- anbindung wurde aufgehoben. Eine For- derung übrigens, für die wir uns in der KZBV vehement eingesetzt haben. Wir als Berufsstand haben über Jahre beklagt, dass die strikte Beschränkung der Anpassung unserer Gesamtvergütung an die Entwick- lung der Grundlohnsumme in keiner Weise sachgerecht ist. Nun wird die Gesamtver- gütung also unter Berücksichtigung neuer Parameter vereinbart. Das Kriterium der Kostenstruktur hat in den vergangenen Jahren in den Verhand- lungen mit den Krankenkassen eine erhebliche Bedeutung erhalten. Hier kommt das ZäPP ins Spiel: Die ent- sprechenden Informatio- nen schaffen die notwen- dige Grundlage, um mit belastbaren und wissenschaft- lich fundierten Informationen und Zahlen aussagekräftiges Daten- material für Vertragsverhandlungen zu generieren. Doch mit ZäPP geht es noch um wesent- lich mehr: Damit bekommen wir ein Instrument an die Hand um – auf Basis valider Daten Versorgungsstrukturen ab- zubilden, spezielle Analysen zur zahnärzt- lichen Versorgung durchzuführen, die Kostenentwicklung in den Praxen nach- zuweisen sowie die Qualität unserer Ver- sorgung zu belegen und transparent zu machen. Gegenüber Politik, Kollegen- schaft und Öffentlichkeit, aber auch in Verhandlungen mit den Kassen. Machen Sie mit! Es ist auch in Ihrem Interesse! ZäPP – Ihre Mithilfe zählt! Foto: Axentis-Lopata ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsit- zender des Vorstands der KZBV: „Je mehr Pra- xen dabei sind, desto höher ist die Aussage- kraft der gewonnenen Daten“. Foto: KZBV/Baumann 48 Politik

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