Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 108, Nr. 12, 16.6.2018, (1320) AuB – Machen wir es uns nicht zu einfach? Leserbrief zum Titel „Neue präventive Leistungen für AuB-Patienten: Ab 1. Juli gilt § 22a“, zm 10/2018, S. 32–38. Jeder, der einmal (wirklich) Pflege- bedürftige betreut und behandelt hat, bekommt ein mul- miges Gefühl. Was sollen diese „Prä- ventionsleistungen“ sein, außer reinem Alibi? Der Mund- gesundheitsstatus 99% aller Heimbewohner ist „jenseits von“. Dafür braucht es kein extra For- mular. Das ist nicht verwunder- lich und – wenn man ehrlich ist – nicht zu ändern, von Einzelfällen abgesehen. Alles andere ist Träu- merei. Die Menschen/Patienten sind ja in einem Pflegeheim untergebracht, weil ein eigen- ständiges Leben unmöglich ist. Die noch vor- handenen Zähne gehen – sofern nicht vom lieben Gott mit guter Genetik ausge- stattet – in kür- zerem Zeitraum durch Wurzelkaries und PAR danieder. Das ist vielleicht der „Preis“, der für frühere erfolg- reiche Zahnerhaltungsmaßnah- men nun zu bezahlen ist. Wer soll denn über die Bedeu- tung von Mundgesundheit auf- geklärt werden? Das Pflegeper- sonal? Das ist schon mit allen anderen Aufgaben, einschließlich Foto: zm 8 Leserforum DSGVO – Die Sache mit dem gesun- den Menschenverstand Zum Leserbrief Dr. Stefan Klaas „DSGVO – Wer darf denn nun Datenschutzbeauftragter sein?“, zm 11/2018, S. 8 und zum Beitrag „Datenschutzgrundverordnung: Braucht meine Praxis einen Daten- schutzbeauftragten?“, zm 8/2018, S. 24–25. Ich kann dem Kollegen Klaas nur Recht geben. Ist die BZÄK noch die Interessenvertretung ihrer Mitglieder bzw. der Zahnärzte, wenn sie – wen auch immer – folgenden Satz im genannten Artikel schreiben lässt: „Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten darf jedenfalls in keinem Interessenkonflikt mit der eigentlichen Tätig- keit in der Zahnarztpraxis stehen. Was bedeutet, dass weder der Praxisinhaber noch der IT-Verantwortliche der Praxis gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein können.“ Wer dem Praxisinhaber beim Schutz der Daten seiner Patienten einen Interessenkonflikt unterstellt, unterstellt diesem im Umkehr- schluss, dass er nicht an diesem Schutz interessiert ist oder wo- möglich die Daten manipuliert. Wer, wenn nicht der Praxisinhaber, hat höchstes Interesse am Schutz der Patientendaten? Wer, wenn nicht der Praxisinhaber, trägt letztendlich die Verantwortung? Ein kommerziell orientierter externer Dienstleister? Oder eine Mit- arbeiterin, deren EDV-Wissen erst ein „upgrade“ braucht? Etwas gesunder Menschenverstand wäre hilfreich ... Dr. Wilfried Forschner, Biberach dem Anlegen von Papierbergen zum Zwecke der Qualitätssiche- rung mehr als eingespannt. Die Pflegeperson? Die kämpft mit anderen, wirklich elementaren Gesundheitsproblemen. Die An- gehörigen? Die sollen zweimal täglich zum Zähneputzen er- scheinen? Die sind mit dem Geldauftreiben zur Deckung der Pflegekosten beschäftigt. Man muss leider einsehen, dass die Kombination aus Polypharmazie (die hat ja ihre Gründe!), abneh- mender Motorik, Kognition und Malnutrition eine Abwärtsspirale in Gang setzt, welche nicht aufhaltbar ist. Wenn noch als Krönung Demenzen und/oder Bettlägerigkeit hinzukommen, dann sieht man die bis auf Zahn- fleischniveau kariösen Wurzel- reste, welche (laut Lehrbuch) be- handelt/entfernt werden müs- sen. Dies mahnte wohl auch der Barmer-GEK-Chef an mit seiner Bemerkung, es würden Folge- behandlungen fehlen. Nur wie soll das funktionieren? Tut man dem Patienten einen Gefallen? Nein. Man hangelt sich von Tag zu Tag, von (gesundheitlichem) Ereignis zu Ereignis. Ist das eine pessimistische Be- trachtung? Vielleicht. Aber sie wird uns allen mit guter Wahr- scheinlichkeit früher oder (hof- fentlich) spät widerfahren. Dr. Frank Püllen, Neu-Isenburg Auf den oben genannten Leserbrief möchte ich nur kurz antworten, um die zugehörige Diskussion hoffentlich zu einem Ende zu bringen. Sehr geehrter Kollege Riedel, in beiden Kern- aussagen stimme ich Ihnen voll und ganz zu: 1. „Der zu erwartende Umsatz bestimmt“ … „alle“ … „Be- triebskosten.“ 2. Es wäre schön, wenn es anders wäre. Dr. Volker Alkemper, Hamm stern – Realität bleibt Realität Zum Leserbrief von Dr. Riedel, zm 10/2018, S. 12. Per QR-Code gelangen Sie zu allen Leser- briefen auf zm-online. Das sagen Ihre Kollegen LESERBRIEFE AUF ZM - ONLINE Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen Behrenstraße 42 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.

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