Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1498) von 56,1 Prozent in 2016 verringerte sich leicht auf 53 Prozent. Den zweiten Platz nehmen ebenfalls unverändert Fragen nach Adressen, Verbraucherinformationen und zum Bonusheft ein – der Anteil entwickelte sich von 20,6 Prozent in 2016 auf 26 Pro- zent im abgelaufenen Jahr. Hier kann eine durchaus merkliche Veränderung registriert werden. Auf den weiteren Plätzen folgen Fragen zu konkreten zahnmedizinischen Diagnosen bzw. Therapien (15 Prozent, Vor- jahr: 16,3 Prozent) und zu allgemeinen zahnmedizinischen Informationen (6 Pro- zent, Vorjahr: 7 Prozent). Der Tipp kommt meistens von der Kasse Die Zahnärztliche Patientenberatung ge- nießt offenbar eine gute Reputation bei den Krankenkassen. So gaben 2017 – wie auch schon im Vorjahr – 37 Prozent der Befragten an, von ihrer Krankenkasse darauf gestoßen worden zu sein. Damit liegen die Kranken- kassen bei der Frage, woher Ratsuchende von der Zahnärztlichen Patientenberatung erfuhren, mit Abstand an der Spitze. Nur knapp jeder Fünfte erfährt davon aus dem Internet. 2016 kamen noch 20,6 Prozent der Ratsuchenden durch das Web zur Zahn- ärztlichen Patientenberatung. Drei Viertel aller Beratungen tragen un- mittelbar zu einer Problemlösung für die Ratsuchenden bei. Damit liegt der Anteil direkt zielführender Beratungen höher als im Vorjahr (64 Prozent). Viele Anfragen lassen sich durch Information und Wissens- vermittlung durch den Patientenberater zu- friedenstellend klären. „Bei einem kleineren Teil der Anfragen werden Patientinnen und Patienten für weitergehende Informationen an Ansprechpartner der Zahnärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verwiesen, in manchen Fällen auch an andere Stellen wie zum Beispiel die zuständige Krankenkasse. Gelegentlich müsse die Bera- tungsstelle auch einen externen Zahnarzt Beratungen zu zahnmedizinischen Maßnahmen nach Leistungsbereichen Foto: ZZQ Die zahnärztliche Patientenberatung in Deutschland wird von den regio- nalen Zahnärztekammern und Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen be- trieben und finanziert. Bundesweit gibt es 42 Anlaufstellen, die tele- fonische und schriftliche Auskünfte sowie überwiegend auch persönliche Beratungen anbieten. Hier können sich Patienten kostenfrei informieren, Beschwerden addressieren oder auch Zweitmeinungen zu geplanten zahn- ärztlichen Therapien einholen. Die zahnärztliche Patientenberatung „Beratung bedeutet für uns Zahnärzte weit mehr als reine Informationsver- mittlung. Wir wollen unseren Patienten eine aktive, lösungsorientierte Unter- stützung bieten, um Anliegen ab- schließend zu lösen und die Patienten- souveränität zu stärken. Dabei ist die zahnärztliche Patientenberatung nicht bloß ein niedrigschwelliges Angebot für Ratsuchende, sondern gleichzeitig wichtiger Indikator für die Wahr- nehmung der Versorgung aus Sicht der Patienten. Somit hilft uns die Eva- luation der Patientenberatung dabei, nicht nur unser Serviceangebot, son- dern auch die zahnärztliche Versorgung im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs und der Teilhabe am medizi- nischen Fortschritt für alle Menschen in Deutschland zukunftsorientiert aus- zugestalten.“ Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstands der KZBV S TATEMENT „Die Beratungsstellen von Kammern und KZVen sind eine wichtige Ergän- zung der Aufklärung und Information von Patienten, die Zahnärzte täglich in ihren Praxen leisten. Der diesjährige Themenschwerpunkt des Berichts zu zahnmedizinischen Verfahren und Maßnahmen zeigt, dass man auf den unterschiedlichen Wissens- und Informationsstand der Patienten spe- ziell reagieren muss. Die Zahnärztliche Patientenberatung kann auf Schwierig- keiten im Umgang mit Informationen durch individuell zugeschnittene Ver- mittlung in besonderer Weise eingehen. Unser Ziel ist es, das Beratungssystem so patientenfreundlich wie möglich weiterzuentwickeln.“ Prof. Dr. Dietmar Oesterreich Vizepräsident der BZÄK S TATEMENT 18 Politik

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