Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1500) lungsverfahren geht, und fast jeder Zweite (44 Prozent) informiert sich zu Nutzen und Risiken einer Maßnahme. 86 Prozent der Beratungen zu konkreten zahn- medizinischen Maßnahmen verlaufen zur Zufriedenheit des Patienten. Damit liegt die Problemlösungsquote noch höher als im Durchschnitt aller Beratungskontakte (75 Prozent). Eine Hürde: die geringe Gesundheitskompetenz Eine besondere Rolle spielt das Einholen einer Zweitmeinung – beispielsweise bei einer bevorstehenden Zahnersatzbehand- lung. Die Zweitmeinungsberatungen wer- den von erfahrenen Zahnärzten durch- geführt, die den Patienten anschließend nicht selbst behandeln dürfen. Diese Rege- lung sichert ein hohes Maß an Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität des Beraters. Die Patientenberatung in den Beratungs- stellen der Kammern und KZVen soll grund- sätzlich die Aufklärung durch den behan- delnden Zahnarzt in der Praxis ergänzen. „Aufklärung und Beratung können aber auch auf Hürden stoßen, etwa durch eine geringe Gesundheitskompetenz von Patien- ten“, erklärte Dr. Regine Chenot, Leiterin des ZZQ, gegenüber den zm anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. Generell müsse daher die Förderung von Gesundheitskom- petenz in den Patientenberatungen stärker vorangetrieben werden – etwa durch weiter- entwickelte Beratungsangebote und intelli- gente digitale Systeme. br Krankenkassen lassen ihre Versicherten oft über ihre Rechte im Unklaren und bieten günstigere Lösungen an. Das ist ein Ergebnis des Mitte Juni in Berlin vor- gestellten Patientenmonitors der Unab- hängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wie der Patientenbeauftragte der Bundes- regierung, Dr. Ralf Brauksiepe, und der Geschäftsführer der Unabhängigen Pa- tientenberatung Deutschland (UPD), Thorben Krumwiede, ausführten, zeigt die Auswertung der rund 155.000 Beratungen, dass es Kommunikationsdefizite im Um- gang mit Patienten und Versicherten gibt und dass die Ratsuchenden Hürden über- winden müssen, um ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Krumwiede: „Verharmlosende Schreiben, die die Ver- sicherten nicht eindeutig über ihre echten Rechte informieren und nach dem Eindruck der Ratsuchenden stattdessen häufig Lösungen anbieten, die für die Kassen günstiger sind, stehen nicht im Einklang mit den eigentlichen Aufgaben unserer Krankenkassen.“ Insbesondere Zwischeninformationen der Kranken- kassen, die gesetzlich zur Auskunft und Information der Versicherten verpflichtet seien, wirkten für die Ratsuchenden wie echte Entscheidungen. Die Versicherten fühlten sich geradezu von den Kassen dazu gedrängt, „die ihnen zustehenden Rechte einer Überprüfung ihrer Ansprüche auf dem Verwaltungsweg nicht auszu- schöpfen“. Brauksiepe machte deutlich, dass er weniger Bedarf nach neuen Gesetzen sieht, sondern das bestehende Recht durchsetzen will. Dabei verwies er auf die schon jetzt bestehenden Aufklärungs- und Informationspflichten und auch auf die Anstrengungen der Politik, etwa mit der Ausweitung der Sprechstunden in den Arztpraxen und mit einer Verbesserung der Arbeit der Terminservicestellen schon beim Zugang zum Gesundheitssystem anzusetzen. Auch das Thema Beweis- erleichterung für Betroffene von Behand- lungsfehlern wolle er angehen. Ergebnisse der Auswertung Fragen zum Krankengeld nahmen 2017 eine besonders starke Rolle ein: Die Zahl der Beratungen kletterte von 10.193 im Vorjahr auf 14.334. Ein weitereres großes Problem: Die Ab- lehnung von Leistungen durch die Kassen Auch der Verdacht auf Behandlungs- fehler (5.851 Beratungen) führte Patienten in die Beratung. Obwohl das Patientenrechtegesetz fünf Jahre in Kraft ist, wird Patienten laut UPD die Einsicht in die Behandlungsakte oft nicht gewährt. Manche scheitern demzufolge schon beim Zugang zum Gesundheitswesen: Welcher Mediziner ist der richtige für meine Beschwerden? Wie komme ich an einen Termin? In der Zahnmedizin fühlen sich Betrof- fene an einem bedingungsfreien Zugang zu Kassenleistungen gehindert. Über kostengünstige Kassenmodelle in der Kieferorthopädie werden sie dem Bericht zufolge häufig nicht oder nicht umfassend aufgeklärt. Aus der Perspektive der Ratsuchenden sollte die Professionelle Zahnreinigung vor einer Richtlinien-gerechten Parodontitis- behandlung als erforderliche Vormaßnahme ausdrücklich in die Behandlungsrichtlinie aufgenommen werden und somit Kassen- leistung sein. ck Krankenkassen informieren Patienten häufig nicht korrekt UPD-Patientenmonitor oder eine bestimmte Fachabteilung einer Körperschaft (zum Beispiel Abrechnungs-, Rechtsabteilung) für zusätzliche Unterstüt- zung kontaktieren“, heißt es im Jahresbericht 2017. Den Themenschwerpunkt im vorliegenden Jahresbericht bildet die Auswertung für den Bereich „Zahnärztliche Maßnahmen und Verfahren“, der 15 Prozent (5.249) aller Beratungen betraf. Hier dominieren die Beratungen zum Zahnersatz, gefolgt von den Themen Chirurgie und Implantologie. Wichtige Einzelthemen waren „Festsitzender Zahnersatz“, „Implantate“ und „Wurzel- kanalbehandlungen“. Während sich im Durchschnitt aller Beratungen nur 9 Prozent aller Ratsuchenden vor Ort in der Patienten- beratungsstelle informieren, kommen gut 29 Prozent, wenn es um spezifische Behand- 20 Politik

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