Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 108, Nr. 14, 16.7.2018, (1624) störungen mit Aspirationsgefahr auf, wes- halb hier auf eine eher aufrechte Lagerung zu achten ist. \ Polypharmazie – keine Angst vor Medikamenten! Pflegebedürftige Menschen nehmen in der Regel viele Medikamente ein – seit Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, wenn diese für mehr als 28 Tage drei oder mehr systemisch wirksame Medikamente erhalten, diesbezüglich Anspruch auf die Ausstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans. Trotz allem bestehen bei der Vielzahl an Medi- kamenten mitunter Unsicherheiten im Hin- blick auf die zahnärztlich relevanten Neben- und Wechselwirkungen. Hier stellt das MIZ- Programm (Medikamenten-Info für Zahn- ärzte – www.mizdental.de ) ein sehr hilfreiches Instrument für die zahnärztliche Praxis dar. \ Aufklärung und Notfall: wann, wen und wo? Aufklärungspflichten hinsichtlich Einwilli- gungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit be- stehen bei Pflegebedürftigkeit unverändert fort. Gerade bei Schmerzen ist man gewohnt, im Einvernehmen mit dem Patienten sofort zu handeln. Besteht eine Betreuung oder Vollmacht, ist man auf der sicheren Seite, wenn man zunächst den Betreuer bezie- hungsweise den Bevollmächtigten aufklärt. Juristisch gesehen wird nur in einer akut lebensbedrohlichen Situation von einer mut- maßlichen Einwilligung ausgegangen – diese liegt im zahnärztlichen Bereich in aller Regel nicht vor. Patienten mit Abszessgeschehen, bei denen Gefahr für Leib und Leben be- steht, sollten direkt in eine Fachklinik einge- wiesen werden. Grundsätzlich kann sich nicht nur ein Patient, sondern genauso auch ein Betreuer gegen eine geplante Behand- lungsmaßnahme entscheiden. Der (mut- maßliche) Wille des betroffenen Menschen steht immer im Vordergrund. Zu beachten ist weiterhin, ob und wenn ja, für welchen Aufgabenkreis (Gesundheitssorge, Vermögen, Aufenthalt, Rente, Wohnung) eine Betreuung beziehungsweise Vollmacht besteht. \ Geräuschloses Arbeiten mit Flyern und Formularen Für die Kommunikation mit Pflegeeinrich- tungen und pflegenden Angehörigen sind Flyer und Formulare eine große Hilfe. Entscheidend ist dabei, zum richtigen Zeit- punkt die jeweils notwendigen Informatio- nen zu vermitteln und zu bekommen. Info- Flyer, Aufnahmebogen, Überleitungsbogen, Dokumentationsblatt für Besuche und eine Pflegeampel – diese Instrumente für eine geräuschlose Kommunikation in der zahn- ärztlichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet und in den letzten Jahren immer weiter entwickelt (siehe Kasten). \ Koffer packen – weniger ist mehr! Bei pflegebedürftigen Menschen ist die Behandlungsindikation aufgrund der allge- meinmedizinischen Einschränkungen be- sonders streng zu stellen. Egal, wie umfang- reich wir uns instrumentieren und ausstat- ten: Der kompromittierte Patient ist der eigentliche limitierende Faktor. Je besser man ausgestattet ist, um so mehr neigt man zu risikobehafteten Eingriffen (oder wird darum gebeten) und umso mehr steigt das Risiko einer Komplikation bei invasiver Behandlung. Deshalb gilt: Weniger ist mehr! In jedem Fall hat sich für einen Hausbesuch eine Material- checkliste für den Praxisalltag bewährt. \ PZR light – lieber öfter, dafür kürzer Um die Mundhygiene zu erhalten bei pflege- bedürftigen Menschen, die in die Praxis kommen können, empfiehlt es sich, das Recall-Intervall zu verkürzen. Dabei bietet es sich an, auch die Dauer des Termins zu reduzieren und damit an die Belastbarkeit des Patienten anzupassen. Begleitpersonen zeigen für diese Strategie meist auch mehr Verständnis und können bei dieser Gelegen- heit in gegebenenfalls notwendige Pflege- maßnahmen „eingelernt“ werden. \ Den Rücken schonen, Aspiration vermeiden Um die Mundgesundheit nachhaltig zu verbessern, reicht ein gutes Ausbildungs- konzept für die Pflege allein nicht aus. Die ideale Ausgangssituation für eine gute Mundhygiene durch eine Unterstützungsperson: Bei aufrechter Sitzposition mit guter Abstützungsmöglichkeit am Waschbecken ermöglicht der breitbeinige Stand mit leicht gebeugten Knien und guter Abstützung am Rollstuhl beziehungs- weise an der Schulter der pflegebedürftigen Person eine rückenschonende Arbeitshaltung mit gutem Überblick bei gleichzeitig geringem Aspirationsrisiko. Foto: Ludwig 24 Zahnmedizin

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