Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 108, Nr. 14, 16.7.2018, (1632) Problem einer unerkannten Schwangerschaft hingewiesen. Dies ist allerdings kein neues Problem und besteht auch bei der Indikations- stellung zum Röntgen. Hier muss man sich auf die Informationen seitens der Patientinnen verlassen und die klinische Erfahrung hat gezeigt, dass dies praktikabel ist. Kapselamalgam und Amalgam-Separatoren Kapselamalgame werden von wissenschaft- licher Seite seit Jahren empfohlen, da ein standardisiertes Mischungsverhältnis von Legierungspulver und Quecksilber und so- mit eine gleichbleibende Qualität des Werk- stoffs garantiert ist. Die früher üblichen Mischgeräte waren demgegenüber fehler- anfälliger. Auch die neuen Bestimmungen zur Installation von Amalgam-Separatoren betreffen deutsche Zahnärzte nicht, da ent- sprechende Vorschriften zur Installierung von Separatoren flächendeckend seit den 1990er-Jahren bestehen. Gleiches gilt für die Entsorgung von Amalgamabfall. Schlussfolgerungen Die neuen EU-Regelungen zur Verwendung von Amalgam entsprechen dem beschlossenen und umweltbedingten „Phase down“ und bedeuten Einschränkungen der Amalgam- anwendung in der täglichen Praxis. Im Einzelfall stehen zur Versorgung Alternativ- materialien zur Verfügung, die jedoch technik- sensitiver und aufwendiger in der Anwendung sind als Amalgam. Amalgam steht jedoch weiterhin zur Verfügung – und zwar bei den genannten Einschränkungen als Ausnahme und in allen anderen klinischen Situationen. Die Verantwortlichkeit des Zahnarztes hin- sichtlich der Indikationsstellung für das Restaurationsmaterial bei jedem einzelnen Patienten bleibt auf jeden Fall erhalten. Die zahnärztlichen Standesorganisationen müssen geeignete Rahmenbedingungen mit den Kostenträgern und sonstigen politisch Verantwortlichen vereinbaren, um eine wis- senschaftlich basierte und klinisch praktikable Umsetzung im Sinne einer optimalen Ver- sorgung unserer Patienten zu ermöglichen. Basierend auf den Erfahrungen aus der zahn- ärztlichen Praxis bei der Realisierung der neuen Bestimmungen werden die hier gege- benen Empfehlungen zukünftig modifiziert und ergänzt werden müssen. Wissenschaft und Industrie sind aufgefordert, neue Werkstoffe zu entwickeln, wie dies auch in der Minamata-Konvention gefordert wird. Wie beim Amalgam wird auch bei anderen Werkstoffen auf die Umwelt zu achten sein, was insbesondere bei Kunststoff-basierten Materialien die zukünftige Entwicklung bestimmen wird. Insofern wären auch gänzlich innovative Monomer-freie Ansätze wünschenswert. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Gottfried Schmalz Poliklinik für Zahnerhal- tung und Parodontologie Universität Regensburg Gottfried.Schmalz@ klinik.uni-regensburg.de Prof. Dr. Roland Frankenberger Abteilung für Zahnerhaltungskunde Philipps Universität Marburg Prof. Dr. Norbert Krämer Direktor der Poliklinik für Kinderzahnheilkunde Justus-Liebig-Universität Gießen PD Dr. Falk Schwendicke Stellvertretender Abtei- lungsleiter, Oberarzt Charité – Universitäts- medizin Berlin Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer Zentrum für ZMK- Heilkunde Universität Greifswald Prof. Dr. Matthias Hannig Direktor der Klinik für Zahnerhaltung, Parodon- tologie und präventive Zahnheilkunde Universitätsklinikum des Saarlandes Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Abbildung 3: Stahlkronen sind eine einfache und effektive Versorgung von großflächigen Defekten im Milchgebiss (hier: Dentinogenesis imperfecta Typ II) Foto: Krämer Alle Porträts: privat 32 EU-Quecksilber-Verordnung — Klinische Überlegungen

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