Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15
zm 108, Nr. 15-16, 16.8.2018, (1723) \ Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen Behrenstraße 42 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Klinische-ethische Falldiskussion – Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge! \ Zum Beitrag „Die klinisch-ethische Falldiskussion – Wie direktiv dürfen Patientenaufklärungen sein?“, zm 9/2018, S. 40-54. Sehr geehrte Kollegen Dres. Groß, Groß, Wolfart und Tuna, mit Interesse las ich den Beitrag zur klinisch-ethischen Falldiskus- sion. Alles in allem finde ich die Darstellung gelungen. Dennoch empfinde ich die ausgelassenen und nicht dargestellten Aspekte als einen gravierenden Mangel: Die Therapiealternative Implan- tat 16 (ggf. ohne (!) Sinuslift), Implantat 26 (ggf. mit Sinuslift) und eine Teleskop-Prothese 16, 13, 12, 11, 21, 22, 23, 26 zum Ersatz der Zähne 15, 14, 24, 25 wäre eine relevante weitere Al- ternative gewesen. Mit Patienten regelmäßig den „informed consent“ zu erreichen setzt ggf. mehrere Beratungs- termine voraus, die nicht adä- quat honoriert werden. Diese Problematik auszublenden ist meines Erachtens heikel, da es das wirtschaftlich erzwungene Verhalten des Hauszahnarztes A und des Implantologen B gegen- über der Situation des Oberarz- tes C – der an der Uniklinik ange- stellt nicht in den wirtschaftli- chen Zwängen seiner Kollegen steckt und mit den Fachabteilun- gen vor Ort interdisziplinär leich- ter zusammenarbeiten kann – unterschlägt! Schließlich wird hier eine Kolle- gialität des Oberarztes C gegen- über den Kollegen A und B ge- fordert, das dem neuen Patien- tenrechtegesetz widerspricht, das in Teilen gerade die Kollegia- lität („ein Krähe hackt dem an- deren kein Auge aus“) teils zu recht aushebeln soll! Warum teils zu recht? Weil die Kollegialität nicht erst bei dem Kollegen C einsetzt, sondern schon bei den Kollegen A und B. Diese verhal- ten sich gegenüber C unkollegial, wenn sie ihre grob mangelhaf- ten Aufklärungen und Beratungen quasi schon vorab seitens C un- ter den Teppich gekehrt wissen wollen – unter dem Deckmantel einer falschen Kollegialität. Vielmehr wäre es kollegial, wenn die Kollegen A, B aber auch C und all die Kollegen die hier lesen und auch die es nicht tun gemeinsam auf die Straße gingen und strei- ken würden, bis adäquate Hono- rare für die berechtigt eingefor- derte Beratungsqualität gezahlt würden. Denn gemäß dem Hen- ne-Ei-Prinzip ist das eine nicht oh- ne das andere realisierbar und die politische Realität scheinheilig, wenn das Patientenrechtegesetz die fehlenden Honorare ausglei- chen soll. Dr. Andras Csögör, Wolfsburg Cervitec F Der Schutzlack mit Kombinationswirkung ® Fluoridierung und Keimkontrolle durch Fluorid plus Chlorhexidin plus CPC Mehrfach- Schutz in einem Arbeitsschritt Welt- neuheit C e r v i t e c F www.ivoclarvivadent.de/cervitec-f
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