Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15
zm 108, Nr. 15-16, 16.8.2018, (1725) \ 13.000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteili- gung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Heimemit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe, Heime mit 41 bis 80 Bewohnern eine , Heime mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Heime mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. \ Die Nutzung von Video-Sprechstunden als telemedizinische Leistung wird erweitert. \ Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Pflegeeinrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro für digitale Maßnahmen zur Verfügung. \ Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. \ DieambulanteAlten-undKrankenpflege,insbesondereimländlichen Raum, soll durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten ge- stärkt werden. \ Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhaus- bett wird künftig vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen refinanziert, umdie Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. \ Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte imKran- kenhaus komplett von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätz- lichenGelder sind nachweislich für das Pflegepersonal einzusetzen. \ Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten jahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert, um einen deutlichen Anreiz zu schaffen, mehr auszubilden. \ Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditäts- reserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. \ Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab 2020 auf eine von den Fallpauschalen unabhängige, kran- kenhausindividuelle Vergütung umgestellt. \ Ab 2020 soll eine Regelung in den Krankenhäusern gelten („Ganz- hausansatz“), die Auskunft über das Verhältnis der Pflegekräfte in einem Krankenhaus zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflege- quotient“) gibt. Krankenhäuser, die diese Mindestpersonalausstat- tung ignorieren, werden sanktioniert. \ Um Verwerfungen bei der finanziellen Umverteilung zwischen den Krankenhäusern zu vermeiden, sollen Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung künftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert erhoben werden. \ Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs werden Pflegeein- richtungen finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiter zu verbessern. \ Um die gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Kranken- häusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern, stehen die Kran- kenkassen in der Pflicht, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jähr- lich für die betriebliche Gesundheitsförderung aufzuwenden. \ Der Zugang zu Reha-Leistungen für pflegende Angehörige wird erleichtert. Die weiteren Regelungen Wie sicher ist Ihre Praxis? EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Mehr Informationen unter www.opti-zahnarztberatung.de/datenschutz ab 70,- Euro monatlich Benennen Sie OPTI als Ihren Externen Datenschutz- Beauftragten OPTI Zahnarztberatung GmbH Eckernförder Straße 42 | 24398 Karby T.: 04644 - 95 89 00 | F.: 04644 - 95 89 020 info@opti-zahnarztberatung.de P R O T E C T Inhalt und Umfang: » Bereitstellung benötigter Dokumente « Vorlagen für Praxis- und Patientenunterlagen + Web Umsetzung praxisindividueller Maßnahmen » « « » Schulung der Mitarbeiter « » Regelmäßiger Informations- und Kontrolldienst
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