Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15
zm 108, Nr. 15-16, 16.8.2018, (1734) geber trotzdem nicht erreicht, weil Investo- ren ja Krankenhäuser und Dialysezentren kaufen können, umMVZ zu gründen und zu betreiben. Einfallstor: schwachbrüstige Krankenhäuser Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist es für Finanzinvestoren ohne Bezug zur medizinischen beziehungsweise zahnmedi- zinischen Versorgung sogar noch leichter geworden – Stichwort arztgruppengleich – in den MVZ-Markt einzusteigen: Sie über- nehmen einfach als GmbH zugelassene Krankenhäuser in finanzieller Schieflage, um neue MVZ-GmbHs zu gründen („Buy-and- Build“-Strategie). Letzlich erfolgt der Zu- gang eines Fremdkapitalgebers zum Markt der Zahnärzte-MVZ über den Erwerb oder die Gründung eines MVZ-Trägers – und der ist in der Regel ein Krankenhaus. Für die Finanzierung der zahnärztlichen Praxen spielt Fremdkapital eine große Rolle. Der überwiegende Teil dieses Investitionsvolu- mens wird den Praxisinhabern von Banken und Versicherungen gestellt. Gleich- wohl muss man unterscheiden zwischen Fremdkapitalgebern, die zum Beispiel Grün- dungs- und Investitionskredite vergeben, jedoch nicht in den Eigentumsverhältnissen der Praxen in den Vordergrund treten – also Banken, Versicherungen, private Kredit- geber – und solchen Fremdkapitalgebern, die weniger klassische Kredite vergeben, sondern aktiv Einfluss auf das operative Geschäft nehmen sowie selbst als Teilhaber in den Eigentumsverhältnissen der Praxen zum Vorschein treten. Diese Investoren kön- nen Einzelpersonen sein, die ihr persönliches Vermögen investieren, oder juristische Personen (wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften). Unterschiede gibt es auch in der Ausrichtung der Investoren: Die einen verfolgen eher gemeinnützige, die anderen reine Kapitalinteressen. Unabhängig von der Rechtsform und der wirtschaftli- chen Ausrichtung sind Finanzkraft und In- vestitionsvolumen. Besonders finanzkräftige Investoren firmieren wegen der Haftungs- und Steuervorteile normalerweise in der Form einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer GmbH. Diese in der Regel sehr finanzstarken Gesellschafter halten erfah- rungsgemäß Anteile an mehreren MVZ-Ge- sellschaften oder -Ketten. Dazu zählen auch Private-Equity-Gesellschaften, die offenkundig nur Geld und Renditen im Blick haben. Schon 2017 teilte die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) in ihrem „Transaktions- monitor Gesundheitswesen“ mit: „Auf Käuferseite ist festzustellen, dass auch ausländische Strategen (Eurofins) und Finanz- investoren (Auctus) Krankenhäuser erworben haben. Diese Akquisitionen wurden getätigt, um über einen Leistungserbringer zu verfü- gen, der Voraussetzung für den Erwerb von MVZs im ambulanten Bereich ist. [...] Der im- MVZ-Ketten nach Anzahl der Standorte Name Dr. Z MVZ-Gruppe Dr. Eichenseer MVZ-Gruppe Dr. Hansen Ddent MVZ GmbH Dres. Tausend & Hirschmann Meindentist MVZ-Gruppe Dr. Masur Zahnstation GmbH Dr. Markus Stredicke & Kollegen Zahnheimat GmbH Kieferorthopädicum MVZ GmbH Dencia/MVZ Sachsen Praxen GmbH Tabelle 1; Quelle: KZBV Anzahl der Standorte 22 11 10 9 7 7 6 6 5 5 5 5 Ende März 2018 lagen 79 Prozent der 544 MVZ (Stand Ende März 2018) in städtischen, 21 Prozent in ländlichen Gebieten. Hellgrün: unteres Drittel der Landkreise in Deutschland (Medianeinkommen <= 2.788 €), Mittelgrün: mittleres Drittel (2.789 € - 3.099 €), Dunkelgrün: oberes Drittel (> 3.099 €) Stand 31.03.2018 Quelle: INKAR-Daten für 2015 / KZBV 22 Zahnärzte-MVZ
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