Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15

zm 108, Nr. 15-16, 16.8.2018, (1811) unter die Betriebskosten und wird gem. § 2 Abs. 1 in einer Summe ausbezahlt. 5. § 9 Abs. 5 wird wie folgt eingefügt: Die Vertragspartner verpflichten sich, sobald der von der gematik im Vergabeverfahren „Entwicklung Modularer Konnektor“ (EU-Bekannt- machung Nr. 2016/S 172–309248 vom 07.09.2016) beauftragte Konnektor grundsätzlich für alle Zahnarztpraxen amMarkt verfügbar ist, d. h. im Rahmen eines TI-Gesamtpaketes bestell- und installierbar ist, innerhalb von zwei Wochen eine Vereinbarung zu schließen, um unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und des im Rahmen des Vergabeverfahrens vereinbarten Konnektorpreises die Erstattungspauschale ab dem Folgequartal nach Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung neu zu bemessen. Artikel 3 Änderung der Pauschalen-Vereinbarung 1. Unter § 2 werden die folgenden Felder der Tabelle wie folgt gefasst (im Übrigen bleibt die Tabelle unverändert): § 2 Standard-Erstausstattungspaket 2. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 Standard-Betriebspaket Zahnarztpraxen, die die Pauschale für die Smartcard SMC-B als monatliche Betriebskostenpauschale bis einschließlich Ende des zweiten Quartals 2018 abgerechnet haben, erhalten eine um die bereits abgerechneten Pauschalen reduzierte Einmalzahlung von der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die vereinbarten Abschlagszahlungen bis einschließlich viertes Quartal 2018 bleiben unberührt. Der Finanzierungsbedarf wird im Rahmen der sog. Spitz- abrechnung gemäß § 6 Abs. 6 GFinV durch den GKV-Spitzenverband ausgeglichen. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.07.2018 in Kraft. Inhalte Konnektor mit zugelassener QES- Funktion inkl. gSMC-K gem. § 2 Abs. 1 GFinV § 9 Abs. 4 und 5 GFinV gelten. Pauschale im Quartal der erstmaligen Nutzung 3. Quartal 2017 4. Quartal 2017 1. Quartal 2018 2. Quartal 2018 3. Quartal 2018 4. Quartal 2018 Betrag in Euro 2.620,- 2.358,- 2.122,- 1.910,- 1.719,- 1.547,- Inhalte Monatliche Betriebskostenpauschale gem. § 3 Abs. 1 GFinV Pauschale für Betriebskosten Smartcard SMC-B, (kumuliert) als Einmalzahlung für 5 Jahre gem. § 2 Abs. 1 Satz 17 GFinV bzw. § 2 Abs. 3 GFinV Pauschale für Betriebskosten Smartcard HBA (hälftig), (kumuliert) als Einmalzahlung für 5 Jahre gem. § 3 Abs. 1 Satz 6, § 2 Abs. 1 Sätze 16 und 17 GFinV vom 3. Quartal 2017 bis einschließlich 2. Quartal 2018 ab 3. Quartal 2018 Betrag in Euro 100,- 83,- 480,- 233,- 99

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