Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1964) Als ich amOstermontag, dem 28. März 2016, gegen 11 Uhr meine Praxisräume im dritten Geschoss eines Ärztehauses betreten wollte, stellte ich fest, dass meine Schlüssel weder in die Etagen- noch in die Praxistür passten. Zudem wurde die angelehnte Praxistür durch ein Papierknäuel im oberen Bereich der Tür offengehalten. In der Aufregung kam ich so ungeschickt an die Tür, dass das Bündel Papier heraus- und die Tür zufiel, so dass ich die Praxis nicht mehr betreten konnte. Unverzüglich alarmierte ich die Polizei und einen Schlüsselnotdienst. Die Polizei teilte mir noch mit, dass ich aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen den Tatort auf gar keinen Fall vor dem Eintreffen der Polizeibeamten betreten sollte. Als die Polizei vor Ort war, wurden sofort der Hauseingang, das gesamte Treppenhaus, der Flur vor unserer Praxis und die Praxis- räume mit gezogener und entsicherter Waffe kontrolliert, denn es lag der Verdacht nah, einer oder mehrere Täter könnten sich noch im Objekt befinden. Ein Polizist ver- suchte vergeblich, die Praxistür mit dem zu- gehörigen Schlüssel zu öffnen. Er teilte mir mit, dass der Schließzylinder aller Voraus- sicht nach professionell manipuliert worden war. Das Schloss müsse später auf jeden Fall ausgebaut und kriminaltechnisch auf Spuren hin untersucht werden. Dies sei notwendig, um die Manipualtion bei der Versicherung nachweisen zu können. Nachdem der Schlüsselnotdienst die Tür geöffnet hatte, betraten die Polizeibeamten die Praxis. Als feststand, dass sich niemand mehr in der Praxis befand, durfte ich eintreten. Das waren Profis! Unvorstellbar, mit welcher Professionalität die Einbrecher vorgegangen waren: Insge- samt waren fünf Türen gewaltsam, aber professionell geöffnet worden, sogar eine Stahltür mit zusätzlicher Verriegelung im Mauerwerk war nach Information der kri- Einbruch in die Praxis Wie im Horrorfilm Mehr als 25 Jahre fühlten wir uns wohl und sicher in unseren Praxisräumen. Dieses Gefühl ging meinem Praxisteam und mir abrupt verloren: Die organisierte Kriminalität hatte zugeschlagen, wir waren ausgeraubt worden und von heute auf morgen nicht mehr in der Lage, unseren Beruf weiter auszuüben. Foto: adobe -stock animaflora Für das Aufbrechen eines Fensters reichen 10 bis 15 Sekunden. Ein guter Schutz gegen Einbrüche sind daher alle Maßnahmen, die den Zeitaufwand des Täters erhöhen. Fenster und Türen sollten daher zusätzlich mit einbruch- hemmenden Schutzbeschlägen, Quer- riegel- und Kastenschlössern oder Schließblechen gesichert sein. Quelle: GdV-Einbruchreport 2017 Nur 10 Sekunden 124 zm–starter

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