Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1865) fragt angelegten Profilen nicht zahlender Mediziner und Angehöriger anderer Heil- berufe. Unter Verweis auf die Überlegungen des ehemaligen Vorsitzenden des I. Zivil- senats des BGH, Wolfgang Büscher [Büscher, 2017], erkennt der BGH nun an, dass durch „die Art der Werbung, die sie [jameda] Ärzten auf ihrem an potentielle Patienten gerichteten Bewertungsportal anbietet, einzelnen Ärzten verdeckte Vorteile“ [BGH, 2018] verschafft werden und dass damit Druck auf die Ärzte ausgeübt wird, die sich nicht für diese Art der kostenpflichtigen Internet- werbung erwärmen konnten. Ausdrücklich heißt es in der Entscheidung: „Durch ihr Geschäftsmodell sucht die Beklagte die ohne ihren Willen und nur mit ihren Basis- daten aufgenommenen Ärzte gezielt dazu zu bewegen, sich der Gruppe zahlender Ärzte anzuschließen, um nicht durch eine weniger vorteilhafte Darstellung und Werbeeinblen- dungen benachteiligt zu werden.“ [BGH, 2018]. Dieser Effekt führt nach Auffassung des BGH dazu, dass jameda nicht als „neutraler Informationsmittler“ angesehen werden kann. Damit wird aber in dem Urteil deut- lich: Es kommt eben nicht nur konkret auf die – inzwischen abgestellte – Praxis der direkten Werbung für Konkurrenten auf dem Profil von Nicht-Zahlern an, sondern – gleichrangig (!) – auf die „weniger vorteil- hafte Darstellung“. Und die hat jameda bis heute eben nicht verändert. Vielmehr gibt es weiterhin zahlreiche – offene und ver- deckte – Ungleichbehandlungen zwischen zahlenden und nicht zahlenden Kunden. Die muss es aus Sicht von jameda natürlich auch geben, sonst könnte das Portal seine vermutlich lukrativen „Gold“- und „Premium“-Pakete schwerlich an den Mann bringen. Die Frage, die sich aber nun stellt ist, ob die aktuell vorhandenen Unterschiede in der Darstellung, die sich aus dem Geschäfts- modell der Plattform ergeben, die Stellung von jameda als „neutralem Informations- mittler“ wiederherstellen können. Die Ant- wort lautet: nein. Die Veränderungen, die jameda nach dem Urteil vorgenommen hat, haben allenfalls einen kosmetischen Effekt. Sie ändern nichts daran, dass jameda die ohne Mittun des Arztes angelegten „Basis- profile“ weiter als Werbefläche für die zah- lende Kundschaft benutzt. Außerdem wer- den auch zahlreiche weitere Vorteile, zum Beispiel eine ausführliche Leistungsbeschrei- bung oder eben ein schönes Profilbild, nur für die sogenannten Premium-Kunden vor- gehalten. Und da diese Vorteile für den Nutzer eben nicht offensichtlich als bezahlte Werbung zu erkennen sind, handelt es sich dabei um verdeckte Vorteile. Und das ist genau der Anknüpfungspunkt, um den es nach der BGH-Entscheidung geht. Somit ist auch weiterhin – entgegen der von jameda gehandhabten Praxis – eine Nut- zung der Daten der Ärzte nicht ohne deren Einwilligung zulässig. jameda hat nur kosmetisch nachgebessert Der Wechsel des Datenschutzregimes durch die Ablösung des alten Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG) durch die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) könnte insoweit sogar noch zu einer Verschiebung der Inte- ressengewichtung im Sinne der Ärzte führen. Denn nach der gesetzlichen Konzeption stellt die Unzulässigkeit der Speicherung den Regelfall, die Zulässigkeit dagegen den Ausnahmefall dar. Das Vorhalten des unge- fragt angelegten Profils ist insbesondere nicht durch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ge- deckt, weil der betroffene Arzt ein über- wiegendes schutzwürdiges Interesse daran hat, nicht ohne seine Einwilligung auf dem Portal verzeichnet zu werden. Dieses Inte- resse ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei dem Portal eben nicht um ein dem Gemeinwohl verpflichtetes neutrales Bewer- tungsportal zur Steigerung der Transparenz im Gesundheitswesen handelt. Vielmehr ist die Bewertungsmöglichkeit auf den Profilen auch der nicht-zahlenden Ärzte ein reines Vehikel zum Aufbau einer Werbe- plattform für die Kunden von jameda. Es ist nicht ersichtlich, wie jameda die eigenen kommerziellen Interessen mit den angeblich Starke Leistung für höchste Sicherheit und Qualität. Miele Professional. Immer Besser. Miele Thermodesinfektoren der Generation PG 85 überzeugen durch hervorragende Reinigungsleistung bei hohem Chargendurchsatz. Unsere PG85-Serie steht zudem für ein Höchstmaß an Hygiene und Sicherheit während der Aufbereitung. • Leistungsstarke Spültechnik durch Einsatz einer drehzahlvaria- blen Pumpe und eines optimierten Korbsystems zur Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken • Komfortable Bedienbarkeit durch anwendungsspezifische Programme und automatischer Türöffnung und -schließung • Hohe Prozesssicherheit durch umfassende, serienmäßige Überwachungsfunktionen Vorteile, die sich täglich auszahlen. Telefon 0800 22 44 644 | www.miele-professional.de

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