Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1924) Die Besteuerung der Übertragung von Firmenanteilen oder Immobilien innerhalb der Familie wird in Deutschland durch die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungs- steuer geregelt. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Verwandten zueinander stehen, greifen verschiedene Steuerfreibeträge, die es zu beachten gilt. Egal um welche Summen es geht, sollten zur Absicherung aller Beteiligten ein sauberes Vertragswerk und eine Einschätzung bezie- hungsweise Bewertung der Immobilie vor- genommen werden, um behördliche Fragen und auch innerfamiliäre Fehden zu einem späteren Zeitpunkt einzudämmen. Vor dem Abschluss des Kaufvertrags sollte daher zunächst der Ist-Zustand der Praxis analysiert und bewertet werden. Hierzu empfiehlt sich ganz klar das Hinzuziehen eines Spezialisten, mit dem beide Verkaufs- parteien einverstanden sind. Ebenso können beide Parteien unabhängig voneinander eine Bewertung veranlassen, um diese an- schließend zu einem gemeinsamen Ergeb- nis zusammenzuführen. Entscheidend ist, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die betei- ligten Parteien handelseinig und alle mit dem Vorgehen einverstanden sind. Freunde, Familie? Machen Sie keine Ausnahme! Das Ergebnis der durchgeführten Praxis- bewertung(-en) dient dann als Anlage zum eigentlichen Vertragswerk und kann als objektive Rechtfertigung für den ausge- handelten Kaufpreis dienen. Dabei ist je- doch zu beachten, dass der durch einen externen Dritten ermittelte Wert der Praxis nicht mit dem tatsächlichen Marktwert gleichzusetzen ist. Letzterer übertrifft die ermittelten Werte in Ballungszentren häufig um ein Vielfaches, in ländlichen Regionen kann der tatsächliche Kaufpreis dagegen un- ter dem ermittelten Zeitwert liegen. Sollten größere Abweichungen auftreten, empfiehlt es sich, diese schriftlich zu begründen. Unabhängig davon, zwischen wem die Übernahme vereinbart wird: Schriftliche Verträge bilden die absolut notwendige Grundlage und bedürfen bei Immobilien- oder Anteilsverkäufen auch der notariellen Beurkundung, um die saubere Abwicklung des Vorgangs zu bestätigen. Dabei bewährt es sich immer wieder – vor allem bei familiären Übergaben oder bei dem Verkauf unter Freunden –, detaillierte Aufzeichnun- gen und Verträge zu erstellen. Nicht immer schaffen es alle Beteiligten, in den nächsten zehn Jahren die gleiche Beziehungsebene aufrechtzuerhalten – es kann also zu Streite- reien kommen, die nicht selten in der Diskussion um geschlossene Verträge und deren Rechtmäßigkeit enden. Insbesondere dann, wenn wie im obigen Fall durch den Wiederverkauf der Praxis ein Mehrwert Die zm-Kolumne um die relevanten Praxisfragen Nicht nur das Finanzamt schätzt saubere Verträge 84 Praxis
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