Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1925) generiert wird, mit dem der ursprüngliche Inhaber in diesem Rahmen nicht gerechnet hatte. Mindestens genauso wichtig ist, das Vorgehen der Behörden zu verstehen und sich gegen mögliche Nachforderungen von Anfang an abzusichern. Unternehmen Sie bei der Abwicklung des Kaufvertrags daher keine Alleingänge. Auch wenn – und eigentlich gerade dann – die Bewertung keinen hohen Preis für den Ver- handlungsgegenstand, die Praxis, ergeben hat, sollte diese Bewertung als Anlage zum Vertrag festgehalten und bei Bedarf vorgelegt werden können, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das gleiche Vorgehen ist zwingend beim Weiterverkauf der Praxis zu beachten, um eine objektive Begründung beziehungsweise Grundlage der Wertsteige- rung vorweisen zu können. Nachträgliche Bewertungen nach Kaufvertragsschluss dür- fen demgegenüber nur auf eine geringere Akzeptanz bei Finanzamt und anderen Adressaten stoßen. Sie erwecken den An- schein einer nachträglich manipulierten Wertermittlung, die allein dazu dient, das bereits Geschehene zu rechtfertigen. Fazit Auch in diesem Bereich gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Grundsätzlich kann ich Ihnen mit der Erfahrung aus etlichen begleiteten Praxisübergaben in den ver- gangenen Jahren nur empfehlen, in der deutschen Bürokratie eher die Vor-, denn die Nachteile zu sehen. Ein sauber aufge- setztes Vertragswerk mit einer objektiven Bewertung eines unabhängigen Dritten hilft Ihnen auch bei einer Steuerprüfung, den Kaufprozess transparent und für die Behörden nachvollziehbar darzulegen, ohne in Erklärungsnot zu kommen. Insbesondere, wenn sich der Praxiswert seit dem Kauf er- höht hat – und nur das kann ja das Ziel eines jeden Inhabers sein. In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-zahnarztberatung.de www.opti-zahnarztberatung.de Mit der Erfahrung aus mehr als 2.100 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der Opti Zahnarzt- beratung Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarzt- praxis. Der Einblick in seinen „Praxis“- Alltag soll Lö- sungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich be- gegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia / zm-mg 85 LQIR#PHWDV\V FRP _ ZZZ PHWDV\V FRP *5((1 &/($1 +' ]XU K\JLHQLVFKHQ +QGHGHVLQIHNWLRQ ! KRFKZHUWLJHU $ONRKRO YHUKLQGHUW $XVWURFNQXQJ GHU +DXW ! SDUI±PIUHL ! HUKOW GHQ QDW±UOLFKHQ SK :HUW GHU +DXW ! GHUPDWRORJLVFK JHWHVWHW
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