Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1926) Der häufig praktizierten Verfahrensweise, vorsichtshalber alle zahnärztlichen Instru- mente vor der Anwendung am Patienten (unverpackt oder verpackt) zu sterilisieren, stehen die Empfehlungen der KRINKO am RKI gegenüber, die die Notwendigkeit der Sterilisation nur auf jenen Teil des zahnärzt- lichen Instrumentariums, der invasiv einge- setzt wird, beschränken. Auch im Hygiene- leitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) wird nur für definierte, invasiv eingesetzte Instru- mente eine abschließende Sterilisation ver- packter Medizinprodukte vor der Anwen- dung gefordert. Kompliziert wird die Pro- blematik unter anderem durch die Tatsachen, dass: ... die Frage, welche diagnostischen oder therapeutischen Verfahren der Zahnmedizin als invasiv bezeichnet werden, unklar ist. ... vergleichende klinische Studien zu den infektiösen Komplikationen nach Einsatz steriler oder lediglich desinfizierter Instru- mente fehlen. ... zunehmend Werkstoffe (zum Beispiel Zirkonabutments) zum Einsatz kommen, die keine abschließende Dampfsterilisation erlauben. ... das Postulat existiert, dass eine ab- schließende Dampfsterilisation nur dann erfolgreich möglich sei, wenn vorher eine maschinelle Reinigung, die zuverlässig alle Verschmutzungen beseitigt, stattgefunden hat. Folgend soll deshalb die Sinnhaftigkeit einer Sterilisation zahnärztlicher Instrumente unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sicht- weisen diskutiert werden. Aus der Sicht von KRINKO und BfArM Der Stand der Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention wird gemäß Para- graf 23 des Infektionsschutzgesetzes [Infek- tionsschutzgesetz, 2017] durch die Empfeh- lungen der KRINKO [KRINKO, 2012] zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Auf- bereitung von Medizinprodukten“ (2012) repräsentiert. Auf dieser Basis kontrollieren Überwachungsbehörden in den Bundeslän- dern die Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen. Die dort angegebene Risikoklassifizierung in unkritische, semi- kritische und kritische Medizinprodukte beruht prinzipiell auf Kriterien von E. H. Spaulding [Spaulding, 1960], welche nach fast 60 Jahren und der Weiterentwicklung des (zahn)medizinischen Instrumentariums heute zwangsläufig eine gewisse Unschärfe haben müssen. In den Empfehlungen der KRINKO werden unkritische Instrumente (Hautkontakt) von semikritischen (Kontakt mit Schleimhaut oder erkrankter Haut) und kritischen Instrumenten unterschieden (Ta- belle 1). Kritische Instrumente sind als sol- che definiert, „…die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut […] kommen“ (Hervorhebungen durch die Verfasser). Mit- unter wird die Meinung vertreten, dass In- strumente, die mit Blut in Kontakt gekommen sind, zwingend sterilisiert werden müssen. Demgegenüber ist es den Empfehlungen der KRINKO zufolge nicht allein die Konta- mination mit Blut, sondern der Verwen- dungszweck, nämlich die Haut oder Schleimhaut zu durchdringen oder mit Risikoklassifizierung zahnärztlicher Instrumente Was muss steril sein? Foto: Fotolia.com - S.Duda Lutz Jatzwauk, Hans Jörg Staehle Seit Jahren gibt Diskussionen über die Notwendigkeit und Art der Reinigung, Desinfektion oder Sterilisation zahnärztlicher Instrumente. Dabei sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI), die die Grundlage für die behördliche Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen bilden, keineswegs immer eindeutig. Orientierungshilfen für die tägliche Praxis. 86 Zahnmedizin

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=