Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2022) Risikoeinstufung von Medizinprodukten nach den Kriterien der KRINKO [KRINKO, 2012] Einstufung unkritisch semikritisch kritisch Tabelle 1: x = obligat, (x) = optional; Quelle: Jatzwauk, Staehle Definition Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft ver- änderter Haut in Berührung kommen. Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arzneimitteln. Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut bzw. an inneren Geweben oder Organen zur Anwendung kommen, einschließlich Wunden. Reinigung und Desinfektion x x x Sterilisation (x) x Corrigenda Im Beitrag „Risikoklassifizierung zahnärztlicher Instrumente: Was muss steril sein?“ (zm 17/2018, S. 86–93) ist uns leider ein bedauerlicher Druckfehler unterlaufen: In Tabelle 1 „Risikoeinstufung von Medizinprodukten nach den Kriterien der KRINKO“ war fälschlicherweise in Zeile 1 (als „unkritisch“ eingestufte Medizinprodukte) ein Kreuz in der Spalte „Sterilisation“ gesetzt, was bedeutet, dass die als unkritisch eingestuften Medizinprodukte sterilisiert werden müssen. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Wir zeigen hier die korrigierte Tabelle. 10 Leserforum Mesialisierung – Selfie-Akzeptanz und weitere fragwürdige Schlussfolgerungen Zum Leserbrief „Mesialisierung – Erzeugen wir traumatisierte Patienten?“, zm 15-16/2018, S. 10 zum Beitrag „Kieferorthopädischer Lücken- schluss: Mini-Implantate und Mesialslider in der Therapie“, zm 11/2018, S. 48–59. Nach weit mehr als drei Jahr- zehnten in eigener kieferortho- pädischer Praxis und standes- politischer Tätigkeit bin ich einiges gewohnt, was Ignoranz, Vorurteile oder unverhohlenes Bashing gegenüber meinem Fach beziehungsweise meinen Kolleg(inn)en betrifft. Üblicher- weise sind solche Anwürfe nicht diskussionswürdig, die Ignoranz und Geschmacklosigkeit dieses Briefes stellen allerdings ein gewisses Highlight dar, das nicht völlig unkommentiert bleiben sollte. Aplasien von Zähnen und spe- ziell seitlicher oberer Schneide- zähne stellen ein verbreitetes kieferorthopädisches Problem dar, das selbst nach den restriktiven Bestimmungen des § 29 SGB V einen anerkannten Behand- lungsbedarf zu Lasten der GKV auslöst. In die Entscheidung, wie mit diesem Problem umzu- gehen ist, fließen verschiedene diagnostische Kriterien ein: Platzbilanz, Struktur des Gesichtsschädels, parodontale Situation, Lippenfülle, dentale und faziale Ästhetik und funk- tionelle Okklusion. Je nach indi- vidueller Diagnose kann eine praeprothetische Maßnahme oder aber auch ein Lücken- schluss indiziert sein. Es sollte davon ausgegangen werden, dass der jeweils involvierte Kie- ferorthopäde dies höchst ver- antwortungsvoll und in Abstim- mung mit dem betreuenden Hauszahnarzt für den jeweiligen Fall entscheidet. Der geschilderte Fall eines Sui- zids eines jungen Menschen ist äußerst tragisch, weist allerdings neben der Aplasie der seitlichen Schneidezähne und erfolgtem Lückenschluss psychologische Auffälligkeiten auf, die nach der Schilderung unabhängig vom Lückenschluss vorlagen. Die Frage ist sicher erlaubt, welche Hilfe dem jungen Mann hätte zuteil werden müssen, um die tragischen Ereignisse zu verhindern. Der messerscharfe Schluss, dass eine unseriöse kieferorthopädi- sche Beratung und Behandlung hier als auslösendes Moment in Frage kommen, die Verallgemei- nerung, wie „so oder ähnliche Aufklärungsgespräche“ geführt werden, die Aussagen zu einer grundsätzlich hierdurch ver- schlechterten Ästhetik und er- höhten Suizidgefahr durch verringerte Selfie-Akzeptanz in Zusammenhang mit unkritischer Sichtweise der Ästhetik von Implantatsuprakonstruktionen und Maryland-Brücken oder Aussagen zur Verweildauer von im Teenager-Alter gesetzten Implantaten und der Häufigkeit von Periimplantitis (laut MKG- Update sehr hoch) lassen den Leserbrief als bestenfalls igno- rant erscheinen. Den Suizid eines Menschen als Beleg für fachliche und inter- kollegiale Sichtweisen und Vor- urteile zu missbrauchen, ist schlichtweg schäbig. Dr. Ulrich Prokott, Friedberg

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